Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine entsprechende Klage der Partei ab. Der Landtag müsse nicht zwingend vorgeschlagene Kandidaten in das Gremium wählen, urteilten die obersten Verfassungsrichter des Freistaates. Landtagspräsidentin Aigner begrüßte das Urteil. Natürlich habe die AfD-Fraktion das Recht, Kandidaten aufzustellen, aber die Abgeordneten seien frei in ihrer Entscheidung, betonte die CSU-Politikerin.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Mehrheit der Abgeordneten den AfD-Kandidaten ihre Stimme für den Einzug in das Aufsichtsgremium verweigert. Dieses kontrolliert die Staatsregierung im Hinblick auf die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Es besteht aus sieben Mitgliedern und sieben Stellvertretern.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.