OLG Frankfurt
Afghane darf zur Vollstreckung von Haftstrafe nach Griechenland ausgeliefert werden

Deutschland darf einen Afghanen zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Griechenland ausliefern.

    Der Eingangsbereich des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt und der Generalstaatsanwaltschaft ist mit den Namen der Dienststellen beschriftet.
    In Griechenland wurde der Beschuldigte 2024 wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. (picture alliance/dpa | Arne Dedert)
    Humanitäre Gründe stünden dem nicht entgegen, heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Das befristete Abschiebeverbot für Afghanen beziehe sich vorrangig auf Abschiebungen nach Afghanistan selbst.
    Der Mann hält sich seit 2016 in Deutschland auf, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Im Jahr 2020 soll er in Thessaloniki einen afghanischen Pass und deutsche Aufenthaltspapiere einem anderen Afghanen gegeben haben. Dieser wollte damit nach Österreich weiterreisen.
    In Griechenland wurde der Beschuldigte im vergangenen Jahr wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Im Februar wurde er in Frankfurt festgenommen.
    Diese Nachricht wurde am 22.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.