
Humanitäre Gründe stünden dem nicht entgegen, heißt es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Das befristete Abschiebeverbot für Afghanen beziehe sich vorrangig auf Abschiebungen nach Afghanistan selbst.
Der Mann hält sich seit 2016 in Deutschland auf, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Im Jahr 2020 soll er in Thessaloniki einen afghanischen Pass und deutsche Aufenthaltspapiere einem anderen Afghanen gegeben haben. Dieser wollte damit nach Österreich weiterreisen.
In Griechenland wurde der Beschuldigte im vergangenen Jahr wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Im Februar wurde er in Frankfurt festgenommen.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.