Demnach wurde das Abschiebeschreiben vom Bundesamt für Migration erst am 26. Juli 2023 an die zuständige Ausländerbehörde verschickt, mehr als einen Monat nach Ablehnung des Asylantrags. Damit sei die Frist für die Rückführung, die am 3. August geendet habe, zu kurz gewesen. Weiter heißt es in dem Papier, diese Verzögerung sei nicht mehr aufklärbar, werde aber der hohen Arbeitsbelastung aufgrund der hohen Zugangszahlen seinerzeit geschuldet sein. - Der Mann hätte laut den europäischen Regeln nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, weil er über dieses EU-Land nach Deutschland gekommen war.
Der als psychisch krank geltende Täter, der mit einem Messer bewaffnet war, hatte in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen Passanten getötet, der helfen wollte.
Diese Nachricht wurde am 29.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.