Die Karlsruher fordern Schadenersatz für die im März 2011 verfügte dreimonatige Stilllegung ihrer Atomkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1. Die Energieriesen E.ON und RWE hatten für ihre betroffenen Meiler schon Schadenersatzklagen eingereicht.
Die Bundesregierung hatte das Atommoratorium im Frühjahr 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima verhängt. Die vorübergehende Stilllegung mündete schließlich im Sommer in den beschleunigten Atomausstieg. Gegen den endgültigen Atomausstieg klagt EnBW nicht - anders als E.ON, RWE und Vattenfall. Ob die Konzerne für diesen Schadenersatz erhalten, dürfte das Bundesverfassungsgericht entscheiden.