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Al-Dschasira-Journalist
Deutsche Behörden lassen Mansur frei

Der in Berlin festgesetzte Journalist Ahmed Mansur ist frei. Der Mitarbeiter des TV-Senders Al Dschasira war am Samstag bei seiner Ausreise festgenommen worden. Wie es überhaupt dazu kommen konnte, ist unklar.

    Der Al-Dschasira-Journalist Ahmed Mansur spricht nach seiner Freilassung in Berlin zu Unterstützern.
    Mansur wurde vor der Justizvollzugsanstalt in Berlin-Moabit von Unterstützern und Journalisten begrüßt. (picture alliance / dpa / Rainer Jensen)
    Ahmed Mansur war im vergangenen Jahr in Abwesenheit in Ägypten zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der in der arabischen Welt populäre Journalist wurde für schuldig befunden, während der Proteste 2011 auf dem Tahrir-Platz in Kairo an der Folter eines namentlich nicht genannten Rechtsanwalts beteiligt gewesen zu sein. Die Regierung in Kairo betrachtet Mansur als Unterstützer der in Ägypten mittlerweile verbotenen Muslimbrüder.
    Die Festnahme des 52-Jährigen in Berlin hatte Besorgnis ausgelöst. Eine Auslieferung an die "politisch gelenkte Justiz" in Ägypten müsse verhindert werden, sagte die Grünen-Vorsitzende Simone Peter.
    Auswärtiges Amt: Keine Auslieferung
    Das Auswärtige Amt teilte heute früh bereits mit, es gebe Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit juristischer Verfahren in dem Land. Er verwies auf Sammelurteile und Zweifel an fairen Prozessen. Es werde niemand ausgeliefert, dem die Todesstrafe drohe.
    Nun erklärte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Mansur werde umgehend freigelassen. Zur Begründung wurden rechtliche und politische Bedenken angeführt. Sein Sender reagierte erfreut. Man begrüße die Entscheidung der deutschen Staatsanwaltschaft, teile Al Dschasira in Katar mit.
    Interpol hatte Bedenken wegen Fahndungsaufrufs
    Warum Mansour überhaupt in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben war, ist unklar. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass Interpol selbst Bedenken gegen den Fahndungsaufruf hatte. Demnach sei das ägyptische Ersuchen zwar im vergangenen Oktober zunächst weitergeleitet worden. Knapp drei Wochen später teilte Interpol jedoch mit, es liege ein Verstoß gegen das Verbot politischer Verfolgung vor. Beide Mitteilungen seien an das Bundesamt für Justiz und an das Auswärtige Amt gegangen, erklärte das Innenministerium weiter. Diese hätten dann mitgeteilt, dass gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme keine Bedenken bestünden.
    (adi/tön)