Das schlägt sich in Gesetzen und internationalen Abkommen nieder. Seit Januar 2016 ist der Automatische Informationsaustausch in Kraft. Beteiligt sind weltweit rund 100 Staaten. Was die EU bereits in schwächerer Form praktiziert - den Austausch von Daten zu Konten und Vermögenserträgen - wird erweitert sowie präzisiert und automatisiert. Ab 2017 schlagen sich die neuen Erkenntnisse in konkreten Auskünften nieder.
Was sollte derjenige tun, der Erträge von Auslandskonten bislang beim deutschen Fiskus nicht angegeben hat? Was gilt für die Erben von unversteuertem Auslandsvermögen, von Geld oder Immobilien? Nach welchen Regeln versteuern Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten? Wie wirken sich Doppelbesteuerungsabkommen aus?
Ihre und unsere Fragen diskutiert Jule Reimer mit Experten.
Hörerfragen sind wie immer willkommen. Unsere E-Mail-Adresse: marktplatz@deutschlandfunk.de
Studiogäste:
- Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, Berlin
- Burkhard Binnewies, Fachanwalt für Steuerrecht, Köln
- Reinhard Kilmer, Ex-Steuerfahnder, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Weitere Informationen zum Thema
Informationen über eine eventuelle Steuerpflicht für deutsche Rentner, die im Ausland leben, hält grundsätzlich das Finanzamt Neubrandenburg vor.
Hier der Link: Finanzamt: Rente im Ausland
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