Heiner Bielefeldt ist Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg. Bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. "Religionsfreiheit ist wie die Meinungsfreiheit eine unverzichtbare Bedingung freier Gesellschaften", so Bielefeldt im DLF.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde am 10. Dezember 1948, also vor bald 70 Jahren, in Paris verabschiedet. Es ist ein schlanker, kurzer Text, der unter dem Eindruck von zwei Weltkriegen entstanden ist und in dem etwa das Verbot von Folter und Sklaverei formuliert wird oder das Recht auf Bildung und Freizügigkeit.
Die Vereinbarungen sind rechtlich nicht bindend und die Liste der Länder, in denen Menschenrechte verletzt werden, ist nach wie vor lang. Trotzdem gehört das Dokument wohl zu den wichtigsten Texten der Menschheitsgeschichte.
Auch die Religionsfreiheit spielt darin eine Rolle. In Artikel 18 heißt es:
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen."
Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erklärt der Philosoph und Theologe Heiner Bielefeldt, warum Religionsfreiheit ein zentrales Menschenrecht ist, das auch die Freiheit von der Religion beinhaltet – also das Recht, an nichts zu glauben.