Wie wichtig die Kreditwürdigkeit von Staaten ist, erleben wir seit dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise in Europa. Wenn internationale Anleger einem Staat wie Griechenland Kredit gar nicht mehr oder nur zu sehr hohen Zinsen geben, ist eine wirtschaftliche Entwicklung nahezu unmöglich. Man kann sich vorstellen, warum die Bundesrepublik deswegen bei der Londoner Schuldenkonferenz, bei der es um Verbindlichkeiten aus dem Deutschen Reich ging, Anfang der 50er-Jahre um ihre Kreditwürdigkeit kämpfte. Bundeskanzler Konrad Adenauer begründete auf dem dritten CDU-Parteitag in Berlin am 18. Oktober 1952 die Bedeutung der Verhandlungen für Deutschland:
"Dieses Londoner Schuldenabkommen, meine Freunde, ist für die Wiederherstellung unseres Kredits im Ausland und damit für die Festigung und Weiterentwicklung unserer Wirtschaft von absolut grundlegender Bedeutung. Nur derjenige, der sich müht, sobald er dazu im Stande ist, seine Schulden zu bezahlen, wird auch wieder kreditfähig."
An der Schuldenkonferenz waren neben der Bundesrepublik 22 Gläubigerländer beteiligt, darunter die westlichen Alliierten USA, Großbritannien und Frankreich, aber auch Ceylon, Spanien, Italien, Iran oder Südafrika. Außen vor blieben die Ostblockstaaten – es herrschte Kalter Krieg zwischen West und Ost.
Die deutsche Delegation leitete Hermann Josef Abs. Der Bankier genoss das Vertrauen von Kanzler Adenauer, trotz seiner umstrittenen Rolle während der NS-Zeit. Als Vorstandsmitglied der Deutschen Bank war Abs für den Zwangsverkauf jüdischer Unternehmen mitverantwortlich gewesen. Die meisten Gläubiger der Bundesrepublik brauchten für die Beseitigung von Kriegsschäden selbst dringend Geld. Trotzdem kamen sie Abs bei den langwierigen Verhandlungen weit entgegen: Sie stimmten mit dem Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 unter anderem niedrigeren Zinssätzen und einer deutlichen Verlängerung der Rückzahlungsfristen zu. So musste die Bundesrepublik am Ende nur 14,5 Milliarden D-Mark zahlen. Das war weniger als die Hälfte der ausstehenden Schulden der Weimarer Republik und der Nachkriegszeit. Besonders zufrieden war Abs mit einer Regelung:
"Auf eine ganz wichtige Bestimmung möchte ich aber noch hinweisen, das sind die Bestimmungen, die in Ziffer 21 des Schlussberichtes enthalten sind, in der die Konferenz anerkannt hat, dass Deutschland den Transfer nur aus echten Außenhandelsüberschüssen decken kann und dass es nicht angeht, den Schuldendienst laufend aus der Inanspruchnahme von Währungsreserven zu decken."
Im Falle eines Handelsbilanzdefizits hätte Deutschland den Schuldendienst also aussetzen können. So war sicher gestellt, dass der junge Staat die Rückzahlung aus seinen Exporteinnahmen decken konnte. Außerdem sah der Plan wachstumsfördernde Maßnahmen vor. Dass die westlichen Gläubiger Deutschland bewusst stützen wollten, kommt bereits in der Präambel des Londoner Schuldenabkommens zum Ausdruck. Dort heißt es, der Vertrag sei "getragen von dem Wunsche, Hindernisse auf dem Weg zu normalen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Staaten zu beseitigen und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung einer blühenden Völkergemeinschaft zu leisten".
Die Einigung haben vor allem die Vereinigten Staaten mit einem großzügigen Forderungsverzicht ermöglicht, auch aus eigenem Interesse. Angesichts des sich abzeichnenden Konflikts mit der Sowjetunion war der Weltmacht an einem stabilen Westdeutschland gelegen. Die Schulden der Bundesrepublik betrugen am Ende sechs Prozent der Wirtschaftsleistung. Dem Land fiel es aber leicht, diese Schulden nach den vereinbarten Regeln abzutragen. Angetrieben von Marshall-Plan-Hilfe und globalem Nachkriegsboom wuchs die westdeutsche Wirtschaftsleistung nämlich nach dem Schuldenschnitt jährlich zwischen acht und neun Prozent. 1988 zahlte Deutschland die letzte Tranche zurück.
Nach dem Ende des Kalten Krieges folgten dann auch bilaterale Abkommen mit Ostblockstaaten, die Deutschland im Jahr 2010 erfüllte. Außen vor geblieben war bei dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 die Frage der Reparationen für die von Nazi-Deutschland besetzten Länder, unter anderem Griechenland. Die Zahlungen sollten erst nach einer Wiedervereinigung in einem Friedensvertrag geregelt werden. Auch diese Vereinbarung erwies sich als vorteilhaft für Deutschland. Denn die Reparationsfrage wurde im sogenannten 2+4-Vertrag ausgelassen, der 1990 in Moskau unterzeichnet wurde. Entsprechend bezeichnen Juristen die Ansprüche als "untergegangen".
"Dieses Londoner Schuldenabkommen, meine Freunde, ist für die Wiederherstellung unseres Kredits im Ausland und damit für die Festigung und Weiterentwicklung unserer Wirtschaft von absolut grundlegender Bedeutung. Nur derjenige, der sich müht, sobald er dazu im Stande ist, seine Schulden zu bezahlen, wird auch wieder kreditfähig."
An der Schuldenkonferenz waren neben der Bundesrepublik 22 Gläubigerländer beteiligt, darunter die westlichen Alliierten USA, Großbritannien und Frankreich, aber auch Ceylon, Spanien, Italien, Iran oder Südafrika. Außen vor blieben die Ostblockstaaten – es herrschte Kalter Krieg zwischen West und Ost.
Die deutsche Delegation leitete Hermann Josef Abs. Der Bankier genoss das Vertrauen von Kanzler Adenauer, trotz seiner umstrittenen Rolle während der NS-Zeit. Als Vorstandsmitglied der Deutschen Bank war Abs für den Zwangsverkauf jüdischer Unternehmen mitverantwortlich gewesen. Die meisten Gläubiger der Bundesrepublik brauchten für die Beseitigung von Kriegsschäden selbst dringend Geld. Trotzdem kamen sie Abs bei den langwierigen Verhandlungen weit entgegen: Sie stimmten mit dem Londoner Abkommen vom 27. Februar 1953 unter anderem niedrigeren Zinssätzen und einer deutlichen Verlängerung der Rückzahlungsfristen zu. So musste die Bundesrepublik am Ende nur 14,5 Milliarden D-Mark zahlen. Das war weniger als die Hälfte der ausstehenden Schulden der Weimarer Republik und der Nachkriegszeit. Besonders zufrieden war Abs mit einer Regelung:
"Auf eine ganz wichtige Bestimmung möchte ich aber noch hinweisen, das sind die Bestimmungen, die in Ziffer 21 des Schlussberichtes enthalten sind, in der die Konferenz anerkannt hat, dass Deutschland den Transfer nur aus echten Außenhandelsüberschüssen decken kann und dass es nicht angeht, den Schuldendienst laufend aus der Inanspruchnahme von Währungsreserven zu decken."
Im Falle eines Handelsbilanzdefizits hätte Deutschland den Schuldendienst also aussetzen können. So war sicher gestellt, dass der junge Staat die Rückzahlung aus seinen Exporteinnahmen decken konnte. Außerdem sah der Plan wachstumsfördernde Maßnahmen vor. Dass die westlichen Gläubiger Deutschland bewusst stützen wollten, kommt bereits in der Präambel des Londoner Schuldenabkommens zum Ausdruck. Dort heißt es, der Vertrag sei "getragen von dem Wunsche, Hindernisse auf dem Weg zu normalen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den anderen Staaten zu beseitigen und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung einer blühenden Völkergemeinschaft zu leisten".
Die Einigung haben vor allem die Vereinigten Staaten mit einem großzügigen Forderungsverzicht ermöglicht, auch aus eigenem Interesse. Angesichts des sich abzeichnenden Konflikts mit der Sowjetunion war der Weltmacht an einem stabilen Westdeutschland gelegen. Die Schulden der Bundesrepublik betrugen am Ende sechs Prozent der Wirtschaftsleistung. Dem Land fiel es aber leicht, diese Schulden nach den vereinbarten Regeln abzutragen. Angetrieben von Marshall-Plan-Hilfe und globalem Nachkriegsboom wuchs die westdeutsche Wirtschaftsleistung nämlich nach dem Schuldenschnitt jährlich zwischen acht und neun Prozent. 1988 zahlte Deutschland die letzte Tranche zurück.
Nach dem Ende des Kalten Krieges folgten dann auch bilaterale Abkommen mit Ostblockstaaten, die Deutschland im Jahr 2010 erfüllte. Außen vor geblieben war bei dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 die Frage der Reparationen für die von Nazi-Deutschland besetzten Länder, unter anderem Griechenland. Die Zahlungen sollten erst nach einer Wiedervereinigung in einem Friedensvertrag geregelt werden. Auch diese Vereinbarung erwies sich als vorteilhaft für Deutschland. Denn die Reparationsfrage wurde im sogenannten 2+4-Vertrag ausgelassen, der 1990 in Moskau unterzeichnet wurde. Entsprechend bezeichnen Juristen die Ansprüche als "untergegangen".