Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hatte gestern ihre Ergebnisse von Untersuchungen an allen 17 deutschen Atomkraftwerken vorgelegt. Grundlage der Studie war eine Fragebogenaktion zur Selbstauskunft der AKW-Betreiber.
Bei der Deutschen Umwelthilfe kommt der Test nicht besonders gut weg. Die Kritik: Man habe nicht nachgeprüft, ob die Angaben der Betreiber auch der Realität entsprechen, sondern sich auf deren Angaben verlassen. Außerdem seien die für die Sicherheitsbewertung von Atomanlagen zuständigen Behörden nicht involviert gewesen.
Es sei nur eine geringe Auswahl von Schadensszenarien betrachtet worden, Hochwasser und Erdbeben beispielsweise - aber es wurde nicht betrachtet, was passiert, wenn es in der Anlage großflächig brennt. Nicht geprüft worden seien auch Alterungseffekte oder Materialermüdung und wie es um die Sicherheit der Brennelementlagerbecken bestellt sei.
Die Deutsche Umwelthilfe äußerte allerdings Verständnis für die Autoren der RSK-Untersuchung. Mehr, als die Unterlagen auszuwerten, sei wegen der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Mit einer systematischen und umfassenden Prüfung und Bewertung nach dem Atomgesetz war die Kommission auch nicht beauftragt, sie sollte nur überprüfen, wie robust die Anlagen sind, also über wie viele Reserven sie im Störfall verfügt.
Bei der Deutschen Umwelthilfe kommt der Test nicht besonders gut weg. Die Kritik: Man habe nicht nachgeprüft, ob die Angaben der Betreiber auch der Realität entsprechen, sondern sich auf deren Angaben verlassen. Außerdem seien die für die Sicherheitsbewertung von Atomanlagen zuständigen Behörden nicht involviert gewesen.
Es sei nur eine geringe Auswahl von Schadensszenarien betrachtet worden, Hochwasser und Erdbeben beispielsweise - aber es wurde nicht betrachtet, was passiert, wenn es in der Anlage großflächig brennt. Nicht geprüft worden seien auch Alterungseffekte oder Materialermüdung und wie es um die Sicherheit der Brennelementlagerbecken bestellt sei.
Die Deutsche Umwelthilfe äußerte allerdings Verständnis für die Autoren der RSK-Untersuchung. Mehr, als die Unterlagen auszuwerten, sei wegen der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Mit einer systematischen und umfassenden Prüfung und Bewertung nach dem Atomgesetz war die Kommission auch nicht beauftragt, sie sollte nur überprüfen, wie robust die Anlagen sind, also über wie viele Reserven sie im Störfall verfügt.