
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies seine Klage in dritter Instanz zurück und erklärte sich für nicht zuständig. Die Entscheidung obliege ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht.
Schröder wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiterhin ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Jahr 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung.
(Az.: BVerwG 2 C 16.24)
Diese Nachricht wurde am 10.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.