Archiv

Altersversorgung
Kabinett beschließt Flexi-Rente

Teilzeitarbeit ab 63 und höhere Renten für Arbeitnehmer, die länger als gesetzlich vorgeschrieben arbeiten: Das sind die Kernpunkte der neuen Flexi-Rente, die die Bundesregierung heute beschlossen hat. Sozialverbände kritisieren: Für Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, biete der Entwurf keine Lösung.

Von Volker Finthammer | 14.09.2016
    Eine Rentnerin hält am 13.07.2015 in Kempten (Bayern) einen Geldbeutel mit verschiedenen Euromünzen.
    Die Flexi-Rente: länger arbeiten, um die eigene Rente zu erhöhen. (dpa / picture alliance / Karl-Josef Hildenbrand)
    Bereits Anfang Mai hatte sich die Koalition grundsätzlich auf die Einführung der Flexi-Rente verständigt. Sie stellt ein wenig das christdemokratische Gegenmodell für die von der SPD durchgesetzte abschlagsfreie Rente mit 63 dar und soll dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer länger im Beruf verbleiben, auch wenn sie keiner vollen Tätigkeit mehr nachgehen. Und die älteren Beschäftigten sollen vor allem damit gelockt werden, dass sie auch eine höhere Rente erhalten, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und Beiträge einzahlen.
    Zuverdienstgrenze wird angehoben
    Wichtiger noch dürfte jedoch die Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen sein. Die sind bislang so starr und so schnell mit Abschlägen behaftet, dass es für die wenigsten Arbeitnehmer überhaupt interessant ist, Teilrente zu beziehen. Das soll künftig einfacher werden. Die Hinzuverdienstgrenze soll von 5.400 auf 6.300 Euro im Jahr steigen.
    Um sie zu entbürokratisieren, soll zudem künftig nur noch die jährliche und nicht mehr die monatliche Betrachtung gelten, die sich in der Praxis als recht umständlich erwiesen hat. Außerdem sollen von jedem zusätzlichen Euro nur noch 40 Cent auf die Rente angerechnet werden und nicht mehr der volle Betrag.
    Ab 63 in Teilrente
    Der Übergang in den Ruhestand könne so leichter als bisher nach individuellen Vorstellungen gestaltet werden, sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß der Deutschen Presse-Agentur. Statt sich zum Beispiel mit 63 Jahren vorzeitig ganz aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, könnten Beschäftigte somit auf Wunsch in Teilrente weiterarbeiten und in den Ruhestand ausgleiten.
    Zugleich soll es mit der Flexi-Rente einen verstärkten Anreiz geben, "länger zu arbeiten und damit die eigenen Rentenansprüche zu steigern", sagte Weiß.
    Grüne wollen noch mehr Flexibilität
    Die Grünen haben bereits in der vergangenen Woche eine kleine Anfrage an die Bunderegierung gestellt, weil der Entwurf aus ihrer Sicht nicht hinreichend ist, um die Renten Übergänge wirklich zu flexibilisieren. Der grüne Rentenexperte Markus Kurth erklärte gegenüber unserem Programm:
    "Wir würden die Teilrente nicht erst am 63 sondern ab 60 möglich machen wollen und für besonders belastete Beschäftigte die Abschläge auch gleich und bei der Zeit jenseits der 67, da gehen die Vorschläge der Regierung ja durchaus in die richtige Richtung. Da haben wir auch vorgeschlagen, dass etwa Rentenversicherungsbeiträge die gezahlt werden dann auch zu einer höheren Rente führen."
    Auch der Sozialverband VdK kritisiert den Entwurf als unzureichend. Für Arbeitnehmer mit geringen Arbeitsmarktchancen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, biete der Entwurf keine Lösung, sagte die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
    Die neuen Regelungen sollen nach dem Entwurf des Sozialministeriums bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.