Marco Wolfer wollte schon immer in einer eigenen Immobilie leben. Der 36-Jährige bekam daher vor acht Jahren von seiner Hausbank eine Wohnriester-Förderung empfohlen und zahlt seitdem in einen riestergeförderten Bausparvertrag ein:
"Dem Bankberater war klar, ich hatte noch keine Riester-Förderung und so kam im Prinzip das eine zum anderen, dass man diesen Immobilienerwerb doch kombinieren könnte mit einer Riester-Förderung."
"Dem Bankberater war klar, ich hatte noch keine Riester-Förderung und so kam im Prinzip das eine zum anderen, dass man diesen Immobilienerwerb doch kombinieren könnte mit einer Riester-Förderung."
Mit Zulangen und Steuererstattung früher schuldenfrei?
Beim Wohn-Riestern haben Sparer genau wie bei der normalen Riester-Förderung Anspruch auf eine jährliche staatliche Grundzulage von 175 Euro und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, je nach Geburtsjahr. Voraussetzung ist, dass sie mindestens vier Prozent ihres Bruttogehalts oder maximal 2.100 Euro jährlich in ihren Vertrag einsparen:
"Das funktioniert so, dass ein Sparer den Bausparvertrag regulär bespart. Er bekommt dann zu den Sparbeiträgen aber die staatliche Förderung", sagt Sara Zinnecker vom Onlineportal Finanztip. Zudem können Riester-Sparer von Steuererstattungen profitieren, die sie dann für die Sondertilgung ihrer Verträge nutzen können. Beide Maßnahmen – die Zulagen und die Steuererstattung – führten dazu, dass Darlehensverträge früher abbezahlt seien, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
"Das funktioniert so, dass ein Sparer den Bausparvertrag regulär bespart. Er bekommt dann zu den Sparbeiträgen aber die staatliche Förderung", sagt Sara Zinnecker vom Onlineportal Finanztip. Zudem können Riester-Sparer von Steuererstattungen profitieren, die sie dann für die Sondertilgung ihrer Verträge nutzen können. Beide Maßnahmen – die Zulagen und die Steuererstattung – führten dazu, dass Darlehensverträge früher abbezahlt seien, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
"Wenn ich bei einem ungeförderten Darlehen zum Beispiel 30 Jahre benötige, bis ich schuldenfrei bin, kann es sein, dass es beim Wohnriester-Darlehen nur 27 Jahre sind. Das heißt, ich spare mir für drei Jahre die Rate. Wenn die Rate halt 800 Euro sind, das wären 9.600 Euro im Jahr – mal drei Jahre – dann wären wir irgendwo bei fast 30.000 Euro, die ich mir erspart habe."
Allerdings sind diese geringeren Tilgungen mit einer höheren Belastung nach Rentenbeginn verbunden. Denn die jährlichen Beiträge der Riester-Sparer – möglich sind maximal 2.100 Euro pro Jahr - werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto fiktiv vermerkt, mit zwei Prozent pro Jahr verzinst und nach Renteneintritt besteuert, sagt Zinnecker:
"Das ist kein echtes Guthaben, das wird eigentlich nur als Rechengröße verwendet und beim Renteneintritt wird geguckt, wie viel hat sich da eigentlich zusammengespart und daran wird dann die Steuerlast bemessen."
"Das ist kein echtes Guthaben, das wird eigentlich nur als Rechengröße verwendet und beim Renteneintritt wird geguckt, wie viel hat sich da eigentlich zusammengespart und daran wird dann die Steuerlast bemessen."
Wird die Steuerbelastung im Alter tatsächlich niedriger?
Marco Wolfer hätte sich darüber mehr Aufklärung gewünscht: "Es war damals schon klar, dass eine nachgelagerte Besteuerung kommt, aber was das konkret oder absolut in Zahlen bedeutet. Ich glaube, ich verstehe das heute deutlich besser."
Eine Frage, die er sich immer wieder stellt: Wird die Steuerbelastung im Alter später tatsächlich niedriger sein als seine jetzige Ersparnis in der Ansparphase? Oft lasse sich das erst bei Rentenbeginn definitiv feststellen, sagt Verbraucherschützer Ralf Scherfling: "Das kann man sich zwar theoretisch ausrechnen, es ist aber mit sehr vielen Unbekannten verbunden, zum Beispiel kenne ich nicht meinen Steuersatz in der Rentenphase."
Ist dieser vergleichsweise hoch, kann es sein, dass die Steuerbelastung im Alter die vorherigen Ersparnisse auffrisst. Marco Wolfer stört inzwischen auch, dass sein Vertrag ziemlich unflexibel ist: Verkaufen oder vermieten Riester-Sparer ihre Immobilie, wird ihr Wohnförderkonto zum Jahresende hin aufgelöst und der auf dem Konto fiktiv angesammelte Betrag muss versteuert werden.
Ausnahme: Sie erwerben eine neue Immobilie, die sie wieder selbst nutzen oder zahlen das Geld in eine andere Riester-Sparform ein. Und anders als im Fall eines klassischen Riester-Vertrages werden bei der Auflösung des Wohnriester-Kontos die Zulagen und gewährten Steuervorteile nicht zurückgefordert.
Wohnriestern muss zur Lebensplanung passen
Wolfers persönliches Fazit: "Ich denke, ich würde zum heutigen Zeitpunkt diesen Riester-Vertrag nicht nutzen, um eine Immobilie zu finanzieren, aus den genannten Gründen." Verallgemeinern lasse sich das nicht, sagt Verbraucherschützer Scherfling. Sparer sollten sich vorab genau überlegen, ob Wohnriestern zur eigenen Lebensplanung passe und dieses Szenario nach heutigem Stand einmal durchrechnen. Dann könne es durchaus sein "dass man sagen kann, ich erspare mir am Ende einen Vorteil von 25.000 Euro. Und hinten raus habe ich nur eine Steuerbelastung von 18.000 Euro. Dann stellt sich die Nachfrage, wie wahrscheinlich ist es, dass die Bedingungen so bleiben. Und zum zweiten bin ich bereit, mir die fehlende Flexibilität mit diesen 7.000 Euro zu erkaufen. Und dass muss eben jeder für sich selbst entscheiden."