Eine höhere Rente oder doch lieber ein Eigenheim? Wer in einen Riester-Vertrag einspart, kann sich auch nachträglich zwischen diesen beiden Szenarien entscheiden. Um das Geld aus der Altersvorsorge zu entnehmen und für die Finanzierung einer Immobilie zu verwenden, müssen Sparer einen Antrag bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen, kurz ZfA, stellen, die zur Deutschen Rentenversicherung Bund gehört.
"Schriftlich, formlos, indem er seinen Wunsch äußert, in welcher Höhe er entnehmen möchte", sagt ZfA-Expertin Antje Scherbarth. Dabei sollten Anleger stets von Beginn an klarstellen, dass sie ihr Geld für eine Immobilie brauchen, rät sie. Sonst bleiben die Steuervorteile und Riester-Zulagen nicht erhalten, sondern müssen zurückgezahlt werden: "Wenn ich erst auszahlen lasse und dann Wochen später den Antrag stelle und sage "Oh ich setze das Geld aber doch für eine Immobilie ein", dann ist es leider zu spät."
"Schriftlich, formlos, indem er seinen Wunsch äußert, in welcher Höhe er entnehmen möchte", sagt ZfA-Expertin Antje Scherbarth. Dabei sollten Anleger stets von Beginn an klarstellen, dass sie ihr Geld für eine Immobilie brauchen, rät sie. Sonst bleiben die Steuervorteile und Riester-Zulagen nicht erhalten, sondern müssen zurückgezahlt werden: "Wenn ich erst auszahlen lasse und dann Wochen später den Antrag stelle und sage "Oh ich setze das Geld aber doch für eine Immobilie ein", dann ist es leider zu spät."
Kapitalentnahme für Bau oder Kauf einer Immobilie möglich
Liegt der ZfA ein Antrag vor, fordert die Behörde weitere notwendige Unterlagen vom Antragsteller an. Das kann ein Vorvertrag über den Kauf oder ein Kostenvoranschlag eines Architekten sein. Entnommen werden kann das Geld sowohl für den Bau als auch für den Kauf einer Immobilie. "Es kann eine Wohnung sein, es kann ein Haus sein. Wichtig ist, dass ich es selbst nutze", erläutert Scherbarth.
Unter der gleichen Voraussetzung dürften Sparer mit dem Geld auch einen Genossenschaftsanteil an einer Immobilie erwerben oder einen barrierefreien Umbau finanzieren. Dazu können sie entweder das gesamte Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnehmen oder einen Teil davon – in der Regel aber mindestens 3.000 Euro. Bei einer Teilentnahme gilt zudem: "Es ist auch ein Restkapital festgelegt und die Höhe des Restkapitals beläuft sich auch auf 3.000 Euro, die dann im Vertrag verbleiben müssen."
Stiftung Warentest: "Verbrauchen sollten gut nachrechnen"
Außerdem muss die Entnahme mindestens zehn Monate vor Rentenbeginn erfolgen. Michael Beumer von der Stiftung Warentest rät allerdings, dass Verbraucher gut nachrechnen sollten, ob sich eine Entnahme wirklich lohnt. Denn der Versicherer stellt für den Vertrag mehrere Prozente Abschlusskosten in Rechnung und je nach Zahl der Vertriebswege addiert sich noch die Vermittlungsprovision dazu. "Wer zum Beispiel eine klassische Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte das auf keinen Fall machen. Denn er hat zu Beginn seiner Ansparphase die Abschlusskosten bezahlt und das Geld wäre dann futsch", sagt Beumer.
Bei Bank- und Fondssparplänen rechne sich eine Entnahme eher. Zudem sollten Anleger beachten, dass das Geld, das sie für die Immobilie entnehmen, ihnen auf einem sogenannten Wohnförderkonto angerechnet wird, meint Michael Beumer: "Und wenn man dann in Rente geht, muss man Steuern zahlen auf die Riester-Beträge, obwohl man gar keine Rente bekommt."
Bei Bank- und Fondssparplänen rechne sich eine Entnahme eher. Zudem sollten Anleger beachten, dass das Geld, das sie für die Immobilie entnehmen, ihnen auf einem sogenannten Wohnförderkonto angerechnet wird, meint Michael Beumer: "Und wenn man dann in Rente geht, muss man Steuern zahlen auf die Riester-Beträge, obwohl man gar keine Rente bekommt."
Das heißt: Der Staat rechnet hoch, was der Pensionär theoretisch mit seinem angesparten Kapital an Rente bekommen hätte – wäre dies nicht ins Haus oder die Wohnung geflossen - und verlangt darauf Steuern, obwohl diese Rente nur ein fiktiver Betrag ist und gar nicht ausgezahlt wird. So soll verhindert werden, dass Menschen, die ihr Geld entnehmen, besser gestellt sind als normale Riester-Sparer – die ebenfalls je nach Rentenhöhe Steuern zahlen müssen. Dieser zusätzlichen Belastung im Alter sollte man sich bewusst sein, wenn man einen Teil seines Riester-Gesparten vorzeitig für den Immobilienkauf entnimmt.