Die Riester-Rente soll Arbeitnehmer dabei unterstützen, die gesetzliche Altersvorsorge durch privates Sparen aufzubessern. Verbraucherschützer warnen jedoch vor den hohen Kosten vieler Riester-Produkte. Damit sich Riestern lohnt, sollte man aber nicht nur beim Vertragsabschluss genau hinschauen.
Justus Heeks ist selbstständiger Finanzberater. Er hatte sich bei einer Deutschlandfunk-"Marktplatz"-Sendung zur Riester-Rente bei uns gemeldet und von seinen Erfahrungen berichtet. Er erlebe immer wieder, dass seine Kunden beim Thema Riester vorsichtig sind. Viele hätten Angst vor zu teuren Verträgen: "Weil das von Verbraucherzentralen gesagt wird, dass die Riester-Rente wegen der Kosten unsinnig ist ."
Vergleichen lohnt sich
Tatsächlich sind die Kosten bei Riester-Verträgen häufig problematisch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Januar 2018 eine Untersuchung durchgeführt und festgestellt, dass manche Verträge bis zu fünfmal teurer sind als der von der Verbraucherzentrale angesetzte Sollwert. Gundula Sennewald von der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen, die für die Abwicklung der Riester-Rente zuständig ist, empfiehlt daher stets mehrere Angebote zu vergleichen: "Es gibt Produktinformationsblätter zu dem jeweiligen Produkt und man sollte die Konditionen für die einzelnen Produkte wirklich aus diesen Produktinformationsblättern studieren."
Solche detaillierten Produktinformationen in verständlicher Form sind mittlerweile gesetzliche Pflicht. Interessenten sollten vor allem auf die sogenannten Effektivkosten achten: Aus dieser Kennziffer geht hervor, in welchem Maße sich die Kosten eines Vertrages auf die Rendite auswirken. Verbraucherschützer sagen: Kosten von 1 bis 1,2 Prozent pro Jahr sind ok. Alles was darüber liegt, gilt als teuer. Und: Verbraucher sollten sich überlegen, welche Produktklasse am besten zu ihnen passt.
Denn die Riester-Förderung kann man sowohl bei einer Rentenversicherung als auch bei einem Fonds- oder Banksparplan beantragen, erklärt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW - je nach persönlicher Präferenz: "Bin ich jemand, der eher sicherheitsorientiert ist? Der geht dann Richtung Banksparplan oder Richtung klassischer Rentenversicherung. Bin ich jemand, der eher chancenorientiert ist, mache ich lieber einen Fondsparplan oder eine fondsgebundene Rentenversicherung."
Garantierte Rente und Rentengarantiezeit
Entscheiden sich Verbraucher für den Abschluss einer Rentenversicherung ist eine weitere Kennzahl für sie interessant: Die sogenannte garantierte Rente. Das ist die Mindesthöhe der Rentenzahlungen, die einem der Anbieter nach Renteneintritt zahlen muss: "Wenn der eine Anbieter mir eine garantierte Rente von 120 Euro verspricht und der andere von 140, dann spricht das erst einmal für den zweiten Anbieter."
Hier gilt also grundsätzlich: Je höher, desto besser. Und: Sparer sollten prüfen, ob sie bei ihrem Anbieter eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren können. Ohne eine solche Regelung gilt: Wenn der Rentenbezieher in der Auszahlungsphase stirbt, ist sein komplettes Vermögen weg. Vereinbart man mit dem Anbieter eine Rentengarantiezeit, schmälert das zwar in geringem Ausmaß die Rentenhöhe. Dafür aber ist sichergestellt, dass der Anbieter die Rente selbst im Todesfall für einen gewissen Zeitraum weiter auszahlt – dann eben an Ehepartner oder Kinder. Ein Beispiel: Beträgt die Rentengarantiezeit zehn Jahre und ein Riestersparer stirbt bereits drei Jahre nach Renteneintritt, stehen seinen Angehörigen noch sieben weitere Jahre Rentenzahlungen zu.
Verträge auch nach Abschluss regelmäßig prüfen
Wichtig bei der Riesterrente ist außerdem, dass Sparer auch nach dem Abschluss ihre Verträge weiter im Blick behalten. Denn um die volle staatliche Förderung zu bekommen, müssen sie bestimmte Mindestanteile ihres Einkommens in den Vertrag einzahlen.
Finanzberater Justus Heeks erlebt immer wieder, dass dabei Probleme auftreten: "Es ist relativ häufig der Fall, dass eine Riester-Rente abgeschlossen wird, dann sich einige Jahre nicht darum gekümmert wird, dann hat man eine Gehaltserhöhung und auf einmal bekommt man weniger Förderung. Das ist halt sehr schade."
Und auch andere Dinge sollten dem Anbieter gemeldet werden: Ein neues Kind in der Familie etwa oder ein Umzug. Oder wenn die unmittelbar Förderberechtigte in die Elternzeit geht, was wiederum den Status des mittelbar Berechtigten beeinflusst. Verbraucherschützer Ralf Scherfling empfiehlt deshalb Riester-Sparern, wichtige Änderungen im Lebenslauf immer sofort dem Anbieter mitzuteilen.
Und auch andere Dinge sollten dem Anbieter gemeldet werden: Ein neues Kind in der Familie etwa oder ein Umzug. Oder wenn die unmittelbar Förderberechtigte in die Elternzeit geht, was wiederum den Status des mittelbar Berechtigten beeinflusst. Verbraucherschützer Ralf Scherfling empfiehlt deshalb Riester-Sparern, wichtige Änderungen im Lebenslauf immer sofort dem Anbieter mitzuteilen.
Eigeninitiative mitbringen
Gleichzeitig fordert er Nachbesserungen vom Staat. Oft sei es für Verbraucher schwierig, alle für die Zulage relevanten Faktoren zu überblicken. Steht etwa einem Kind kein Kindergeld mehr zu, dann fällt auch die Kinderzulage bei der Riester-Förderung weg und der Riester-Sparer muss seine Beitragsprämie erhöhen, um noch die volle Grundzulage zu erhalten: "Das weiß der Normalsterbliche schlicht und ergreifend nicht und das ist eine Situation, wo der Gesetzgeber durchaus nochmal nachbessern kann."
Wer also die staatliche Riester-Förderung erhalten möchte, muss auf jeden Fall auch etwas Eigeninitiative mitbringen.
Wer also die staatliche Riester-Förderung erhalten möchte, muss auf jeden Fall auch etwas Eigeninitiative mitbringen.