Die Große Koalition hat sich auf die Eckpunkte und die Finanzierung der Grundrente geeinigt. Sie soll ab 2021 ausgezahlt werden.
Die Grundrente ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Aufschlag auf eine zu geringe Rente. Angesiedelt ist sie bei den Rentenversicherungsträgern, also an die Versicherungslösung angekoppelt. Allerdings soll sie nicht aus den Versicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden, sondern aus Steuermitteln. Geplant ist eine Gegenfinanzierung durch die Finanztransaktionssteuer. Bis es soweit ist, soll sie aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Vor allem die Union kritisiert das und wirft Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor,
seine Finanzierungszusagen nicht eingehalten zu haben.
In Abgrenzung dazu ist die Grundsicherung eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung, die eine Bedürftigkeit voraussetzt. Sie wird nur entsprechend des Bedarfs ausgezahlt.
Anspruch haben Rentner und Rentnerinnen, die mindestens 33 Versicherungsjahre haben. Mit 33 und 34 ist die Zahlung reduziert, ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag. Die Versicherungsjahre können aus folgenden Zeiten kommen: Berufstätigkeit oder Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege - diese zählen bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeiten mit sowie Ersatzzeiten, zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR.
Kritik daran, wer die Grundrente bekommt, kommt aus der Opposition. Linken-Chefin Katja Kipping meint, dass diese "sogenannte Grundrente" viele Menschen ausschließe, nicht zuletzt Menschen, die in der Familie lange unbezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit geleistet hätten.
Wenn das monatliche Einkommen eines Rentners oder einer Rentnerin 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren nicht übersteigt, dann besteht ein Anspruch auf Grundrente. Bis zu einer Grenze von 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.300 Euro für Paare reicht die Pufferzone, in der man nur noch einen Teilaufschlag erhält. Oberhalb dieser Einkommensgrenzen gibt es keinen Anspruch mehr auf die Grundrente. Eine separate Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht, lediglich eine Einkommensprüfung. Entscheidend ist auch, wie hoch die tatsächlichen Rentenansprüche sind. Wer zum Beispiel nur Minijobs hatte, bekommt keine Grundrente, hat aber eventuell einen Anspruch auf Grundsicherung.
Die Höhe der Grundrente bemisst sich nach den auf dem Rentenkonto gespeicherten Entgeltpunkten. Entsprechend kann sie sehr unterschiedlich ausfallen.
Katja Mast, SPD-Fraktionsvize, macht im Interview mit dem Dlf zum Beispiel folgende Rechnung auf: "Wenn Sie Floristin waren, 40 Jahre gearbeitet haben, haben Sie in der Regel 40 Prozent des Durchschnittseinkommens und kommen heute auf eine Rente von ungefähr 530 Euro. Mit der Grundrente kommen Sie auf fast 950 Euro."