Das teilte die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kappert-Gonther, mit. Demnach soll das Gesetz weniger streng ausfallen als bisher geplant. So solle etwa beim Eigenanbau der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein, statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit solle dabei im privaten Raum ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen Raum ab 30 Gramm. Außerdem solle das Konsumverbot in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen ab weniger als einhundert Metern gelten. Bisher waren 200 Meter vorgesehen. Für Jugendliche unter 18 Jahren werde der Besitz und Konsum von Cannabis verboten bleiben.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.