"Hätten wir beides gleichzeitig gemacht, gäbe es jetzt keine politische Debatte", betonte Dürr. Es sei aber richtig gewesen damals auf die hohe Inflation zu reagieren, um Familien frühzeitig zu entlasten (Das Interview mit FDP-Politiker Dürr in voller Länge zum Nachlesen finden Sie hier).
Höherer Kinderfreibetrag - aber nicht mehr Kindergeld: Kritik von SPD und Grünen
Der SPD-Vorsitzende Klingbeil hatte in der "Bild am Sonntag" Pläne von Bundesfinanzminister Lindner als ungerecht kritisiert, weil damit nur Familien mit sehr hohem Einkommen entlastet würden. Lindner will rückwirkend zum 1. Januar den Kinderfreibetrag anheben, nicht aber erneut das Kindergeld.
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen seien von den Teuerungsraten der letzten Jahre am stärksten betroffen, betonte hingegen der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Schrodi. Auch das Kindergeld müsse angehoben werden. Aus den Reihen der Grünen kommen ähnliche Aussagen. Familien in der Mitte dürften nicht leer ausgehen, sagte Fraktionsvize Audretsch.
Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Finanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Auch der allgemeine Grundfreibetrag soll höher werden. Das ist laut Ministerium notwendig, weil infolge der Inflation auch die Regelbedarfe beim Bürgergeld stärker angehoben wurden. Das Kindergeld war 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Mit der Erhöhung liegt es sechs Euro über dem eigentlich notwendigen Betrag, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Regierungssprecher Hebestreit verweist auf interne Gespräche
Regierungssprecher Hebestreit sagte in Berlin, es werde derzeit geprüft, welche Auswirkungen die aktuellen Lohnentwicklungen sowie die Inflation auf die Berechnungen haben. Zudem müsse geklärt werden, ob neben der Anpassung des Freibetrags auch eine Anpassung beim Kindergeld nötig und möglich sei.