Medienbericht
Ampel-Koalition einigt sich auf Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Die Ampel-Koalition hat sich einem Medienbericht zufolge auf einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr geeinigt.

    Eine Hand, die einen glimmenden Joint hält.
    Seit dem 1. April 2024 für Über-18-Jährige erlaubt: kiffen. (picture alliance / picturedesk.com / TOPPRESS / Karl Schöndorfer)
    Wie der Politik-Newsletter "Table.Media" berichtet, soll künftig ein THC-Wert von mehr als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut als Ordnungswidrigkeit gelten. Das entspreche im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit in etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Verstöße sollen demnach mit Geldstrafen von bis zu 3.500 Euro geahndet werden. Zudem soll der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr grundsätzlich verboten werden. Die Ampel-Koalition würde damit den Empfehlungen einer vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Expertenkommission folgen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Medienbericht zufolge zeitnah in den Bundestag eingebracht werden.
    Bisher ist das Autofahren unter Cannabiseinfluss generell verboten, bleibt aber bis zu einem Wert von einem Nanogramm THC im Blut meist straffrei.
    Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.