Darüber werde nun beraten, fügte Buschmann hinzu. Ziel sei eine Verständigung auf eine Grundgesetzänderung noch in der bis Herbst 2025 laufenden Amtszeit der Regierung. Es müsse gelingen, die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern, erklärte der FDP-Politiker. In der CDU/CSU hieß es, die Gespräche seien auf einem guten Weg, wenngleich es noch keine Einigung gebe.
"Rheinische Post" hatte über Einigung berichtet
Die "Rheinische Post" hatte zuvor berichtet, Regierung und Union hätten sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt und bereits Details genannt. Im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte demnach die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren. Neu aufgenommen würde zudem ein Passus, wonach die Karlsruher Entscheidungen bindend sind für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Bisher kann das Gesetz über Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Verfassungsgerichts noch mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Das hatte Befürchtungen für den Fall von Wahlerfolgen radikaler Parteien genährt.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.