
Damit solle Bestrebungen vorgebeugt werden, die dessen Legitimität in Frage stellen wollten, schreibt die "Rheinische Post". Im Grundgesetz festgeschrieben werden soll demnach die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren. Neu aufgenommen würde zudem ein Passus, wonach die Karlsruher Entscheidungen bindend sind für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Bisher kann das Gesetz über Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des Verfassungsgerichts noch mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Das hatte Befürchtungen für den Fall von Wahlerfolgen radikaler Parteien genährt.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.