Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Fechner, sagte der F.A.Z., Staatsanwälte müssten die Möglichkeit haben, bei Bagatellfällen von der Strafverfolgung abzusehen. Nach der Strafrechtsverschärfung vor zwei Jahren ist Kinderpornografie als Verbrechen einzustufen und muss mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Probleme bereiten Fälle, in denen sich beispielsweise Jugendliche Missbrauchsdarstellungen schicken oder auch Eltern und Lehrer solche Abbildungen zur Aufklärung weiterleiten.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.