Dies gab das Schadensregister für die Ukraine mit Sitz im niederländischen Den Haag bekannt. Antragsteller müssen demnach Angaben zur getöteten Person einreichen und zu den Umständen des Todes. Das Register erklärte, die neue Regelung sei ein bedeutender Schritt, damit Familien Gerechtigkeit und Anerkennung ihres schweren Verlustes bekämen.
Das Schadensregister war im vergangenen April auf Initiative von 43 Staaten und der EU eingerichtet worden. Dort können Ukrainer bereits Entschädigung für Sachschäden wie etwa die Zerstörung ihrer Häuser beantragen. Bislang gingen etwa 13.000 Anträge ein mit einem Gesamtumfang von rund 800 Millionen Euro. Über diese soll nach einem Ende des Krieges ein internationaler Entschädigungsmechanismus entscheiden.
Diese Nachricht wurde am 16.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.