Wie die Behörde mitteilte, wird dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis Mord in mehr als 3.300 Fällen vorgeworfen. Danach soll er zwischen 1943 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die Tötung von tausenden Häftlingen unterstützt haben. Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben; daher gilt das Jugendstrafrecht. Einem Gutachten zufolge ist der Mann eingeschränkt prozessfähig.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.