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WDR, NDR und SZ
Anklage gegen mutmaßlichen Spion im BND

Die Bundesanwaltschaft hat Medienberichten zufolge Anklage gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes sowie einen weiteren Mann wegen Spionagevorwürfen erhoben. Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung wurde die Klage beim Kammergericht Berlin eingereicht. Beide werden des Landesverrats bezichtigt.

    An einem Eingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes steht der Schriftzug des Geheimdienstes.
    Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes. (picture alliance / Christophe Gateau)
    Es geht um einen Referatsleiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND sowie um einen mutmaßlichen Komplizen. Sie sollen über einen Mittelsmann versucht haben, Informationen an den russischen Geheimdienst zu verkaufen. Der Fall war im Dezember vergangenen Jahres bekannt geworden. Die beiden Tatverdächtigen wurden kurz danach festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft.

    Mittelsmann noch nicht gefasst

    Bei dem Mittelsmann soll es sich den Recherchen zufolge um einen russischen Staatsbürger handeln. Dieser sei bislang nicht gefasst worden. Die beiden Angeklagten hätten den Mann im September 2022 am Starnberger See getroffen. Dabei seien geheime Unterlagen übergeben worden. Im Gegenzug habe sich der Mittelsmann Hilfe bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erhofft.

    Ausländischer Partnerdienst gab Tipp

    Der BND wurde nach Angaben von WDR, NDR und SZ im Herbst vergangenen Jahres durch einen Hinweis eines ausländischen Partnerdienstes auf den verdächtigen Mitarbeiter aufmerksam gemacht. Daraufhin seien im Bundesnachrichtendienst interne Ermittlungen aufgenommen worden. Im Dezember kam es dann zur Festnahme des BND-Mitarbeiters. Einige Wochen später wurde der mutmaßliche Komplize nach der Rückkehr von einer USA-Reise festgenommen.

    Erste Konsequenzen gezogen

    Die Bundesregierung und der Bundesnachrichtendienst arbeiten nach Bekanntwerden des Falls an einer Reform des BND-Gesetzes. Darin sollen die Vorschriften zur Eigensicherung des Auslandsgeheimdienstes verschärft werden. Vorgesehen sind unter anderem unangekündigte Kontrollen bei Beschäftigten. Auch sollen bei einem begründeten Verdacht die Mobiltelefone von verdächtigen Mitarbeitern ausgewertet werden dürfen.
    Diese Nachricht wurde am 06.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.