Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank hat der Europäische Gerichtshof auf seine alleinige Zuständigkeit in solchen Fragen gepocht. Konkret zum Urteil aus Karlsruhe äußerte sich der Gerichtshof in Luxemburg allerdings nicht. Es hieß lediglich in einer Pressemitteilung, um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der EuGH befugt, festzustellen, dass die Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt.
Franz Mayer, Lehrstuhlinhaber an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, kritisierte das Bundesverfassungsgericht scharf. Indem das oberste Deutsche Gericht dem EuGH Willkür vorwerfe oder behaupte, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes seien nicht nachvollziehbar und methodisch nicht mehr vertretbar, überschreite das Bundesverfassungsgericht damit eine Grenze, so Mayer im Deutschlandfunk.
Es lasse sich nicht leugnen, dass es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Sache gegeben habe. Dass das Bundesverfassungsgericht dabei selbstverständlich annehme, dass es alleine wisse, wie das gehe, sei "irritierend", so der Jurist.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland?
Der EuGH habe sich nun in einer dürren Pressemitteilung dazu geäußert. Dies sei ein "absolut unerhörter Fall", dieses Gericht habe sich bisher noch nie unmittelbar auf eine mitgliedsstaatliche Gerichtsentscheidung im Wege einer Pressemitteilung geäußert. Es habe darauf hingewiesen, dass EuGH-Urteile für die Mitgliedsstaaten bindend seien.
Diese Pressemeldung verweise auf die geltende Rechtslage und sei insofern auch eine angemessene Antwort. Mayer hält in diesem Zusammenhang ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland für folgerichtig - ansonsten wäre das Verhalten des BVG ein Signal, dass "eine Art richterliches Faustrecht" gelte.