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Anschläge in Sachsen
Anklage gegen rechtsextreme "Gruppe Freital"

Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen sieben Männer und eine Frau wegen versuchten Mordes und Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung. Das berichten mehrere Medien. Die Mitglieder der sogenannten Gruppe Freital hätten seit dem Sommer 2015 Anschläge gegen Asylbewerber und politisch Andersdenkende verübt.

    Gegner der Flüchtlingsunterkunft stehen am 26.06.2015 in Freital (Sachsen) in der Nähe des ehemaligen Leonardo-Hotels, das jetzt als Flüchtlingsheim dient.
    Tagelang demonstrierten im Sommer 2015 Menschen in Freital gegen ein Flüchtlingsheim. (dpa / picture-alliance / Oliver Killig)
    Wie "Süddeutsche Zeitung", NDR und MDR unter Berufung auf die mehr als 160 Seiten starke Anklageschrift berichten, bildete sich die rechtsextreme "Gruppe Freital" im Sommer 2015. Damals kam es zu heftigen Protesten gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in der sächsischen Stadt. Die Gruppe verübte den Angaben zufolge eine Serie von zunehmend gefährlichen Anschlägen, die bundesweit für Aufsehen sorgten. Die mutmaßlichen Terroristen hätten unter anderem Asylbewerberheime angegriffen sowie Sprengsätze am Auto eines Stadtrats der Linkspartei angebracht. Auch das Büro der Linkspartei in Freital sei Ziel eines Angriffs gewesen, ebenso ein alternatives Wohnprojekt.
    Es sei niemand ums Leben gekommen, die Täter hätten den Tod der Opfer aber billigend in Kauf genommen. Die Ermittler gingen deshalb von versuchtem Mord aus.
    Ermittlungen wegen Terrorismusverdacht seit April
    Der letzte Anschlag ereignete sich den Recherchen zufolge in der Nacht auf den 1. November 2015, als die Gruppe eine Unterkunft für Asylbewerber aufsuchte und von außen Feuerwerkskörper an den Fensterscheiben anbrachte. Als diese explodierten, flog Glas aus den geborstenen Fenstern umher. Ein Bewohner der Unterkunft erlitt Schnittwunden im Gesicht.
    Als Rädelsführer der Gruppe sieht die Bundesanwaltschaft Timo S. und Patrick F. an, beide sind den Angaben zufolge Mitte 20. Timo S. hatte Anfang 2015 eine Bürgerwehr gegründet. Ursprünglich ermittelte die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft gegen die Verdächtigen, unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, nicht jedoch wegen Terrors. Kritiker warfen der sächsischen Justiz vor, den Fall nicht ernst genug zu nehmen. Im April übernahm dann der Generalbundesanwalt in Karlsruhe den Fall und ermittelte wegen Terrorismusverdachts.
    (nin/jasi)