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Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Lohnfortzahlung während Corona-Quarantäne auch für Ungeimpfte

Arbeitnehmer, die sich während der Corona-Pandemie in Quarantäne begeben mussten, haben auch ohne Impfung Anspruch auf Lohnfortzahlung.

    Drei EInträge von Covid-Impfungen stehen in einem gelben Impfpass.
    Der Impfstatus spielt laut Bundesarbeitsgericht Erfurt keine Rolle bei der Lohnfortzahlung. (Archivbild) (IMAGO / Bihlmayerfotografie / IMAGO / Michael Bihlmayer)
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte ein Mitarbeiter eines Industriebetriebs in Westfalen. Der Mann war im Dezember 2021 positiv auf Corona getestet worden und musste sich anschließend fast drei Wochen zu Hause isolieren. Krankgeschrieben war er aber nur für fünf Tage. Sein Arbeitgeber zahlte ihm deshalb auch nur für diese Zeit den Lohn und argumentierte, der Mann habe durch seine Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, die Corona-Infektion selbst verschuldet.
    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte, der Impfstatus spiele in diesem Fall keine Rolle. Der Mann habe das Haus nicht verlassen dürfen und sei deshalb arbeitsunfähig gewesen.
    Diese Nachricht wurde am 20.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.