L-TV gilt als vergleichsweise großer privater Fernsehanbieter im Südwesten. Laut der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LfK) erreicht der Sender über eine Million Haushalte. Diese Reichweite hat L-TV nach Ansicht der LfK für politische Werbung an die Initiative "Querdenken 711" verkauft.
Keine redaktionelle Einordnung
L-TV habe Demonstrationen der Initiative übertragen, ohne das Geschehen redaktionell einzuordnen, heißt es in einer Mitteilung der Landesmedienanstalt. Die Initiative "Querdenken 711" hatte im Gegenzug für die Berichterstattung bezahlt. Im August sagte ihr Gründer Michael Ballweg auf einer Demonstration:
"Wir haben schon eine gute Reichweite erreicht über Youtube, über die Liveübertragungen auf L-TV. Und weil das sehr gut funktioniert hat mit L-TV, habe ich diese Woche die freien Sendekapazitäten des Sender L-TV für die Woche vor und nach dem 01.08.2020 gekauft."
Die Landesmedienanstalt hatte daraufhin eine Untersuchung eingeleitet und nun ein Bußgeld von 65.000 Euro gegen den Sender verhängt - nach Informationen des Deutschlandfunk doppelt so viel, wie der Sender wohl durch den Verkauf der Sendezeit eingenommen hatte.
Fragwürdige Initiative
Die Initiative "Querdenken 711" verharmlost das Coronavirus und spricht sich gegen Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken aus. An den Demonstrationen der Initiative nehmen auch immer wieder rechte Gruppierungen teil, wofür "Querdenken 711" kritisiert wird.
Michael Ballweg distanziert sich zwar von diesen Gruppen, dieses Bekenntnis ist allerdings umstritten, auch weil er rechtspopulistische Thesen vertrete, erklärt der Politikberater Johannes Hillje im Interview mit dem SWR. Der Antisemitismusbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, Michael Blume sagt sogar, "die 'Querdenker' haben sich mit Antisemiten verbündet".
Politische Werbung verboten
Aufgrund der politischen Ziele der Initiative bewertet die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg die gekaufte Werbezeit als politische Werbung. Diese ist in Deutschland im Rundfunk generell verboten. Lediglich vor Wahlen dürfen Parteien im begrenzten Umfang für ihr Programm und ihre Ziele werben.