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Anti-Doping-Gesetz
Kronzeugenregelung soll möglichst schnell her

Experten haben das Anti-Doping-Gesetz bei einer öffentlichen Anhörung im Sportausschuss des Bundestages einhellig gelobt. Doch im Kampf gegen Doping gebe es noch immer erheblichen Verbesserungsbedarf.

Von Daniela Siebert |
Düsseldorf, Blutuntersuchung: Teströhrchen in Zentrifuge
Seit Ende 2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft (imago)
Das Echo der neun geladenen Experten war einhellig: das Anti-Doping-Gesetz sei gut. Eine Verbesserung - grundsätzlich. Aber: es gebe Mängel. Einer der häufigsten geäußerten Wünsche war der nach flächendeckenden Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, wie es sie vereinzelt bereits gibt, zum Beispiel in München. Doch dafür sind die Bundesländer zuständig.
Zu den dringenden Forderungen an den Bundestag, das Gesetz zu verändern, gehörte bei fast allen Sachverständigen eine Kronzeugenregelung. Oberstaatsanwalt Kai Gräber aus der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in München.
"Konkret für den Sportler, im Strafgesetzbuch ist ja bereits eine Kronzeugenregelung für den Händler verankert, das ist in meinen Augen eine große Ungerechtigkeit: derjenige, der die schwere Strafe droht, kann sich durch seine Angaben freikaufen, der Sportler solle es nicht tun - das halte ich für nicht nachvollziehbar und ungerecht."
Oberstaatsanwalt Kai Gräber spricht auf einer Pressekonferenz. 
Oberstaatsanwalt Kai Gräber aus der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in München. (Andreas Gebert/dpa)
Besserer Schutz von Whistleblowern
Auch einen besseren Schutz von Hinweisgebern auf Dopingvergehen, "Whistleblowern" also, die sich selbst nicht schuldig gemacht haben: solch eine Ergänzung wünschten sich etwa Christina Gassner, Vorstandsmitglied im Deutschen Olympischen Sportbund und Thomas Weikert, Präsident des Tischtennisweltverbandes. Weikert geht auch noch einen Schritt weiter.
Das Bild ist vom Besucherrang aus gemacht; man sieht unten die Teilnehmer an halbrunden Tischen und oben Zuschauer auf der Tribüne. Von der Decke hängt eine viereckige Digitaluhr herab.
Sportausschuss des Deutschen Bundestages - Breite Zustimmung für Kronzeugenregelung
Geht es nach der Mehrheit der deutschen Sportpolitiker, soll das Anti-Doping-Gesetz demnächst um eine Kronzeugenregelung erweitert werden.
"Darüber hinaus plädiere ich auch dafür, dass der Strafrahmen für das Selbst-Doping erhöht werden muss, er ist einfach zu gering, wenn man diese Taten so bestraft, wie einen einfachen Ladendiebstahl, oder eine Beleidigung, kann das kein Anreiz sein, für einen Kronzeugen - wenn man diese Regelung einführt - dass die in irgendeiner Weise wirksam ist."

Entzug der Approbation für Arzte gefordert
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Thomas Weikert, Präsident des Tischtennis-Weltverbandes ITTF. (imago)
Weitere Verbesserungsideen für das Gesetz betreffen die Rolle von Helfern und Ärzten beim systematischen Doping in organisierten Strukturen. Hier seien etwa temporäre Berufsverbote für Athletenbetreuer eine Option oder auch der Entzug der Approbation der beteiligten Ärzte.
Die Anhörung heute war nur ein Einstieg in die Diskussion, betonte die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag. Die endgültige Evaluation und gegebenenfalls Überarbeitung des Anti-Doping-Gesetzes sei erst für kommendes Jahr geplant.