Der Deutsche Anwaltverein kritisiert den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz scharf. Das geplante Gesetz, so heißt es in der Stellungnahme an die Bundesregierung, untergrabe die Trennung zwischen Moralität und Legalität. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs sei Aufgabe des Sports und nicht des Strafrechts:
"Das geht unserer Meinung nach nicht zusammen. Das Rechtsgut wird völlig diffus begründet - aus ganz vielen Interessen. Begonnen vom Gesundheitsschutz des dopenden oder gedopten Sportlers über die wirtschaftlichen Interessen der Veranstalter und die enttäuschte Haltung der Fans. Das ist alles moralisch richtig aber kein Grund mit dem Strafrecht zu intervenieren", sagt Ali Norouzi. Der Berliner Strafrechtler war im Anwaltverein für die Stellungnahme zum Gesetzentwurf zuständig.
Vor allem der Kern des Gesetzes wird kritisiert. Dass generelle Dopingverbot im Sport widerspreche dem Recht auf Selbstschädigung, nachdem – etwas vereinfacht gesagt – jeder mit seinem Körper machen kann, was er will. Auch Dopingmittel nehmen. Strafen müssen laut Entwurf aber nur Spitzensportler fürchten, nicht aber der Breitensportler. Diese Unterscheidung sei im Zuge des zu schützenden Rechtsguts wenig überzeugend.
Strafrechtler Norouzi: Gut gemeint nicht immer gut
"Ansonsten ist das Gerede von Fairness als wichtiger gesellschaftlicher Faktor nichts anderes als die Legitimierung um eine Vorbildfunktion strafrechtlich zu schützen", so Ali Norouzi. Das geplante Anti-Doping-Gesetz werde das Dopingproblem im Sport nicht lösen können. "Wenn man es auf ein Schlagwort bringen kann, dann ist es rein symbolisches Strafrecht. Der Gesetzgeber stellt mit hohen Fanfaren ein neues Rechtsgut vor, dass er aber nur unzureichend und wenn dann inkonsequent schützt. Es verbirgt sich hierunter wahrscheinlich mehr ein Papiertiger. Man kann einfach auch sagen: Gut gemeint, ist nicht immer gut."
Auch der Deutsche Olympische Sportbund hatte in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz hart kritisiert. Im Frühjahr soll das Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.