Doping wird strafbar. Das ist das Ziel des neuen Gesetzes. Eine Leistungssteigerung mit unerlaubten Mitteln kann nach dem Gesetzentwurf im Gefängnis enden, oder zu einer Geldstrafe führen. Und zwar für alle, die am System beteiligt sind. Das erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas vor einigen Wochen im Deutschlandfunk:
"Das heißt, es geht nicht nur um die, die das Zeug in Verkehr bringen, sondern auch um die, die es nutzen, also die Sportlerinnen und Sportler".
Und für die wird die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit gelten. Das heißt, schon eine Pille in der Trainingstasche könnte bestraft werden:
"Wenn es etwas ist, was auf der Dopingliste steht und eine leistungsfördernde Substanz ist, dann hat das nichts im Körper eines Sportlers oder auch nicht in seiner Tasche verloren, und dann würde das Anti-Doping-Gesetz greifen."
Dieses Gesetz hatte die Regierung vor einem Jahr in den Koalitionsvertrag geschrieben. Schon da gab es Zustimmung aus den Reihen der Sportler. Etwa vom Olympiasieger in der Nordischen Kombination Erik Frenzel:
"Wir alle sind für einen sauberen Sport von daher ist das richtig, dass Gesetze verfasst werden, die sowas abstrafen."
Auch Sportler befürworten die Verschärfung
Langlauf-Routinier Axel Teichmann war damals der Ansicht: "Man sollte alles ausloten, was gesetzlich möglich ist. Von daher ist die Politik an der Reihe, dass sie da jetzt ein bisschen was verschärft."
Die kommende Verschärfung passt dem Deutschen Olympischen Sportbund nicht ins Konzept. Zunächst hatte die Dachorganisation ein Anti-Doping-Gesetz strikt abgelehnt. Inzwischen ist die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit der große Knackpunkt. Die Verbände sehen ihre Sportgerichtsbarkeit gefährdet. Etwa wenn sie eine Sperre aussprechen, ein staatliches Gericht aber den Sportler frei sprechen würde, oder umgekehrt. Für Justizminister Heiko Maas schließen sich Sport- und Strafgerichtsbarkeit nicht aus. Er nannte im Deutschlandfunk ein Beispiel aus dem Fußball:
"Wenn jemand ein schweres Foul während des Fußballspiels begeht und wird mit einer roten Karte gesperrt und dann anschließend für fünf oder sechs Spiele besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit, jemanden wegen Körperverletzung dann noch zu verfolgen. Auch das ist kein Problem oder führt nicht dazu, dass irgendwie Sperren zurückgenommen werden, wenn es ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gäbe". Deshalb glaube ich, dass die Sportgerichtsbarkeit dadurch auch nicht negativ in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn wir ein Anti-Doping-Gesetz haben".
Morgen werden die beiden Minister ihr Gesetz präsentieren. Dann sollen die Ausschüsse darüber diskutieren. Und im Frühjahr soll das Kabinett beschließen, was Experten schon lange gefordert haben: das erste deutsche Anti-Doping-Gesetz.