Urteil
Anwohner können gegen Autos auf dem Gehweg vorgehen

Anwohner können künftig von Straßenverkehrsbehörden verlangen, dass diese gegen das Parken auf Gehwegen vorgehen.

    Autos parken so weit auf einem Gehweg, dass Fußgänger nicht an ihnen vorbeigehen können.
    Wenn Autos den Gehweg versperren, mussten das Anwohner bislang oft hinnehmen. (Gottfried Czepluch/ Imago)
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Konkret geht es um das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, das ohne Erlaubnis eigentlich verboten ist. In vielen deutschen Kommunen wird es jedoch geduldet.
    Das Bundesverwaltungsgericht gibt Anwohnern nun das Recht, sich zur Wehr zu setzen, wenn die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür durch das Parken erheblich erschwert wird. Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen.
    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Entscheidung. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit.
    Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.