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Anzeige gegen "netzpolitik.org"
"Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen"

In der Affäre um die Anzeige gegen Journalisten wegen Landesverrats fordert die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Konsequenzen. Die Frage eines Rücktritts müsse aber nicht für Generalbundesanwalt Range diskutiert werden, sagte die FDP-Politikerin im DLF.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Gespräch mit Martin Zagatta |
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
    Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). (Imago / Jürgen Heinrich)
    Versagt habe das Bundesamt für Verfassungsschutz, so Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschlandfunk. Deshalb müsse sich die Debatte um ein Fehlverhalten um Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen drehen. In seiner Behörde seien viele Fehler gemacht worden – und das auch schon in der Vergangenheit: Die Juristin kritisierte, der Verfassungsschutz habe "nichts gegen die Geheimdienstaktivitäten der NSA getan". Die Anzeige gegen die Journalisten von netzpolitik.org sei eine "Form des Ablenkungsmanövers vom eigenen Versagen". Damit habe man mit "Kanonen auf Spatzen geschossen". Bei der Geheimdienstarbeit in Deutschland liege "viel im Argen".
    Laut Leutheusser-Schnarrenberger hat auch das Bundesinnenministerium Fehler gemacht. Dieses habe die Anzeige des Verfassungsschutzes gebilligt. Außerdem sei offenbar keine Abstimmung mit dem Justizministerium geschehen. "Das hätte erfolgen müssen im Sinne einer richtigen Zusammenarbeit der Ministerien."
    "Range wird Ermittlungen einstellen"
    Generalbundesanwalt Harald Range befinde sich nun in einer "schwierigen Situation", so Leutheuesser-Schnarrenberger, die von 2009 bis 2013 Bundesministerin der Justiz war. Wegen der Anzeige müsse er handeln. Das "vom Tisch zu wischen", sei nicht einfach. Doch sie rechne damit, dass Range "alles tun wird in seiner eigenen Kompetenz, dass die Ermittlungen eingestellt werden".
    Auf die Frage, warum sie nicht als Justizministerin den Strafbestand des Landesverrats bei Journalisten aus dem Grundgesetz beseitigt habe, sagte die FDP-Politikerin, in den vergangenen Jahrzehnten sei "kein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, bei der Veröffentlichung von Dokumenten an diesen Paragrafen zu denken".

    Das komplette Interview zum Nachlesen:
    Martin Zagatta: Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist am Telefon, die frühere Bundesjustizministerin, die Vorgängerin von Heiko Maas. Schönen guten Morgen, Frau Schnarrenberger!
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Guten Morgen, Herr Zagatta!
    Zagatta: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, was wir da gerade erleben, was ist das eigentlich? Hat der deutsche Justizminister da gerade tatsächlich den Generalbundesanwalt zurückgepfiffen? Wie wirkt das auf Sie?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, das war jetzt schon eine klare Äußerung vom Herrn Maas. Ich glaube aber, dass schon viel früher einiges schiefgelaufen ist. So weit hätte es gar nicht kommen müssen, denn hier geht es ja um eine Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Und die haben ja schon gutachterlich das erste Mal geprüft, es handele sich hier um Landesverrat. Und haben daraufhin das ganze Verfahren erst ins Rollen gebracht, denn von sich aus hatte der Generalbundesanwalt nicht ermittelt. Und da hätte schon vonseiten der Bundesregierung, als diese Behörde so tätig geworden ist, eigentlich der Stopp erfolgen müssen. Es hätte so weit überhaupt nicht kommen müssen.
    Zagatta: Aber was soll jetzt der Generalbundesanwalt machen? Dem ist diese Anzeige ja vorgelegt worden. Er sagt, er muss diese Vorwürfe dann prüfen lassen mit einem Gutachten. Und dazu sei er gezwungen, ein solches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Da kann man dem guten Mann doch gar keinen Vorwurf machen, wenn das so ist. Oder doch?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Er ist in einer etwas schwierigen Situation, weil von der Behörde Bundesamt für Verfassungsschutz hier ja wohl eine gutachterliche Prüfung vorliegt mit eventuell aus der Sicht des Verfassungsschutzes angeführten Fakten, das sei alles Landesverrat. Und das jetzt so ganz schnell vom Tisch zu wischen, ist nicht so ganz einfach. Ich glaube, was wichtig ist, ist zweierlei. Erstens, dass ganz klar an die derzeit Beschuldigten, nämlich die Journalisten von netzpolitik.org klargemacht wird, hier geht es zwar mal um gutachterliche Prüfung, aber es wird auf keinen Fall zu Ermittlungen wegen Landesverrats und damit auch mit einer Gefährdung für die Pressefreiheit kommen. Ich habe so den Generalbundesanwalt in ersten Äußerungen verstanden. Aber ich glaube, das muss jetzt ganz schnell sehr klar werden. Und dann ist aber mal ganz selbstverständlich, dass man sich mal mit denjenigen befasst, die überhaupt erstmals hier den Verdacht des Landesverrats in den Raum gestellt haben. Und das ist das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Billigung des Innenministeriums.
    Zagatta: Aber noch ganz kurz, trotzdem, zur Rolle da des Generalbundesanwalts. Wie hätte der denn jetzt in dieser Situation reagieren können? Hätte der sagen können, nein, die Vorwürfe sind so lächerlich, da brauche ich kein Gutachten, da reicht mein gesunder Menschenverstand? Kann man da so vorgehen, oder was muss der jetzt machen?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Er ist richtig beraten, jetzt im Moment gegen mögliche Beschuldigte wirklich gar nichts zu unternehmen. Denn das ist eine Einschüchterung, sich mit so einem Vorwurf konfrontiert zu sehen. Natürlich ist er in einer schwierigen Lage. Es wäre das Beste, wenn sehr schnell die Ermittlungen jetzt auch eingestellt werden, weil der Generalbundesanwalt in seiner eigene Prüfung zum Ergebnis kommt, das ist kein Landesverrat. Ich glaube, alle Juristen sind erstaunt darüber, dass dieser Vorwurf in dieser Art und Weise konstruiert worden ist und jetzt alle sagen, wir haben nichts davon gewusst, haltet den falschen Feind. Also, er ist in einer schwierigen Situation. Ich glaube, er sollte so schnell wie möglich mit seiner eigenen Bewertung dann auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Aber ich bestehe darauf, mit dem Ursprung muss man sich befassen. Und das ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das hat hier den Stein ins Rollen gebracht, mit Zustimmung des Innenministeriums. Die müssen sich Gedanken gemacht haben, die haben irgendwelche Ansichten zusammengeschrieben und damit mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Denn gerade in der letzten Legislaturperiode ist ja die Pressefreiheit gestärkt worden, weil wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses nicht mehr gegen Journalisten ermittelt werden darf. Das ist nicht mehr strafbar. Und in meinen Augen, wenn, kann es sich um nicht mehr als um überhaupt solch einen Verdacht handeln, aber nicht um einen Verdacht der Verletzung des Landesverrats.
    Zagatta: Also der Innenminister hätte das stoppen müssen. Sie gehen ganz klar davon aus, bei Landesverrat, so einem schweren Vorwurf, da hat auch der Verfassungsschutz auch den Innenminister informiert. Wenn man da davon ausgehen kann, dass in der Bundesregierung zusammengearbeitet wird, dann wird wahrscheinlich auch der Innenminister über so etwas mit dem Justizminister beraten, oder wie läuft das ab? Sie kennen das doch aus der Praxis?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Es heißt nicht unbedingt, dass in diesen Vorgängen dann auf Ressortebene sich schon immer im ganz frühen Stadium sich abgestimmt wird und eben überhaupt es gar nicht erst zu solchen weiteren Schritten kommt.
    Zagatta: Auch nicht, wenn es um Landesverrat geht?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Also, natürlich hätte das hier erfolgen müssen. Ich glaube, es wäre wirklich möglich gewesen. Und es wäre auch im Sinne einer richtigen Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts notwendig gewesen, sehr schnell zum Ergebnis zu kommen, dass hier überhaupt nicht diese Anzeige erstattet wird.
    Zagatta: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, jetzt ist das Kind aber schon in den Brunnen gefallen. Wie kann denn das jetzt weitergehen? Das war doch auch ein fürchterlicher Rüffel, den der Justizminister da gestern seinem Generalbundesanwalt erteilt hat. Kann der Mann noch im Amt bleiben?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich denke, dass Herr Range jetzt, und der ist ja schon eher ein besonnener Mann, dass er alles tun wird in seiner eigenen Kompetenz, mit seiner eigenen Entscheidung, dass hier die Ermittlungen eingestellt werden. Da bin ich fest von überzeugt, da ist er auch gut beraten. Und dazu wird er Wege finden. Ich nehme an, er wird jetzt am Wochenende sich mit diesem Vorwurf des Landesverrats befassen und dann hoffentlich Anfang der Woche zum klaren Ergebnis kommen. Die Ermittlungen wegen Landesverrats, die entbehren jeglicher Grundlage. Und damit ist dann die Kompetenz auch des Generalbundesanwaltes nicht gegeben.
    Zagatta: Muss der zurücktreten aus Ihrer Sicht, oder muss er zurückgetreten werden?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Wenn man sich über wirkliches Fehlverhalten Gedanken macht, dann setze ich, wie gesagt, wirklich früher an.
    Zagatta: Der Verfassungsschutzchef, Maaßen.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, natürlich. Da sind in meinen Augen in den letzten Monaten sowieso sehr, sehr viele Fehler gemacht worden. Der Verfassungsschutz ist nicht in der Lage, irgendetwas zu tun, um die Bürgerinnen und Bürger vor den Verletzungen ihrer Grundrechte durch ausländische Geheimdienste zu schützen. Das ist eine ureigene Aufgabe. Dazu haben wir einen Inlandsgeheimdienst. Und da habe ich nichts gehört. Und jetzt kommt so ein Vorstoß, vielleicht aus Frust daraus, dass man über irgendwelche belanglose, interne Organisationsveränderungen etwas in den Medien liest. Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis.
    Zagatta: Jetzt sagt der Bundesjustizminister, jetzt sagt Heiko Maas, er will jetzt Gesetzesänderungen prüfen, ob das notwendig ist. Das heißt ja auch irgendwie, dass Sie ihm da irgendwie Stückwerk hinterlassen haben. Sie waren ja die letzte, die da Gesetze geändert hat, und die reichen ja offenbar nicht aus, wie man jetzt sieht.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich habe gerade als Justizministerin, und da gab es nicht nur Unterstützung in der damaligen Bundesregierung, ich habe gerade als Ministerin erstmals die Pressefreiheit gesetzgeberisch wieder gestärkt, indem eben – denken Sie noch mal an die "Cicero"-Skandale und an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -, hier ein Einfallstor gegen Journalisten zu gemacht worden ist, gegen die ermittelt wird, weil man an die eigentlichen Personen, die Mitarbeiter vom BKA oder Bundesamt für Verfassungsschutz, die Dokumente herausgeben, nicht herankommt, und die Journalisten in Geiselhaft nimmt und gegen sie ermittelt. Und deshalb denke ich, wenn man sich hier mit gesetzgeberischen Fragen befasst, dann doch die, ob so eine Regelung auch im Bereich des Landesverrats zu gelten hat.
    Zagatta: Genau. Das ist jetzt das, was gefordert wird, also den Strafbestand publizistischer Landesverrat ganz zu streichen. Das sagen jetzt die Kritiker, das sei jetzt unbedingt nötig, weil so etwas gebe es nicht einmal in den USA. Warum haben Sie das damals nicht gemacht? Diskutiert worden ist darüber doch schon lange.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Weil, glaube ich, kein vernünftiger Mensch auf den Gedanken gekommen ist, dass wegen der Veröffentlichung von Dokumenten, die Dienstgeheimnisse sind, überhaupt an einen Paragrafen des Landesverrats zu denken, den man jetzt hier heranziehen will, um Journalisten vielleicht mundtot zu machen. Und genau diesen Weg ist seit 40 Jahren jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz gegangen, indem es diesen Stein ins Rollen gebracht hat. Und das ist in meinen Augen absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar.
    Zagatta: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die eigentlichen Ermittlungen, Sie haben das vorhin ja auch so gesagt, sollen ja wohl darauf abzielen, herauszufinden, ob aus dem NSA-Untersuchungsausschuss geheime Informationen weitergegeben werden. Glauben Sie denn, so wie das alles abläuft, dass im NSA-Ausschuss überhaupt noch etwas Vernünftiges herauskommt?
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich denke schon, dass da etwas Vernünftiges herauskommen kann. Und ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass vonseiten der Bundesregierung immer diese Verdächtigungen gegen die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses geäußert werden. Für mich auch mit eher eine Form des Ablenkungsmanövers vom eigenen Versagen, nämlich gerade schon auch von Verfassungsschutz- und Geheimdienstseite überhaupt nichts gegen diese Aktivitäten ausländischer Geheimdienste und der NSA getan zu haben. Das soll eben schon auch etwas ablenken. Ich denke, natürlich kann da was herauskommen. Wir haben jetzt leider eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht, wo die Herausgabe der Selektorenliste ja als nicht notwendig gesehen wird. Da wird also gesagt, es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Selektorenliste. Das ist eine Entscheidung, die in meinen Augen doch sehr, sehr schwer wiegt. Aber ich glaube, der NSA-Untersuchungsausschuss muss am Ball bleiben, muss weiter tätig werden, denn das, was er macht, muss die Grundlage sein für eine grundlegend andere Kontrolle der Geheimdienste und auch des Verfassungsschutzes in Deutschland. Da liegt eben viel im Argen, und da ist bisher wirklich nichts passiert.
    Zagatta: Warum stellt man solche Forderungen eigentlich immer nur, wenn man in der Opposition ist? Als Sie vor zwei Jahren noch an der Regierung waren, da haben Außenminister Guido Westerwelle und Christian Lindner, der heutige FDP-Chef, auch noch vehement dafür geworben, das deutsch-amerikanische Verhältnis nicht zu belasten.
    Leutheusser-Schnarrenberger: Vor zwei Jahren haben wir die erste Spitze des Eisberges gesehen. Und vielleicht erinnern Sie sich: Wir hatten einen letzten Kabinettsbeschluss gefasst, wo gerade – und das war damals das Betreiben der FDP als damaliger Koalitionspartner gewesen –, wo gerade nicht nur komplette Aufklärung gefordert wurde, wo wir sogar in einem Koalitionsbeschluss die Absicht eines No-Spy-Abkommens aufgenommen haben, ohne damals erkennen zu können, dass nie ernsthaft würde verhandelt werden mit den entsprechenden Partnern. Und wo uns schon klar gemacht wurde, wir brauchen Standards innerhalb der Europäischen Union, was geheimdienstliche Tätigkeit angeht. Und von dem, was damals in einer noch kurzen Zeit passierte, von dem ist ja auch bis heute nichts passiert, obwohl die damalige Opposition SPD dann alle Möglichkeiten auch in der Großen Koalition mit mehr Erkenntnissen, als sie damals im Juni vor zwei Jahren vorlagen, möglich gewesen wäre. Denn jetzt haben wir ein ganz anderes Ausmaß an Wissen über NSA-Aktivitäten, als wir es damals zu Beginn der Snowden-Veröffentlichungen hatten. Und deshalb ist das nach wie vor in meinen Augen das aktuelle Thema.
    Zagatta: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die frühere Bundesjustizministerin. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, herzlichen Dank für das Gespräch!
    Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bedanke mich!
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.