Die während der Coronapandemie erlassene Regelung zur Arzneimittelabgabe und Entscheidungskompetenz der Apotheker müsse langfristig erhalten werden, sagte Verbandspräsidentin Overwiening. Die Verordnung ermöglicht es den Apotheken, beim Einlösen eines Rezepts ein adäquates Ersatzmedikament abzugeben, wenn die gewünschte Arznei nicht vorrätig ist. Ende Juli läuft die Regelung aus. Overwieinig betonte, die Engpässe bedeuteten viel Mehrarbeit, die aber nicht zusätzlich vergütet werde.
Die Bundesvereinigung, Apothekerkammern und Landesverbände wollen Morgen anlässlich des Tags der Apotheke auf die aus ihrer Sicht prekäre Lage aufmerksam machen.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.