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Arbeiten bei Hitze
Ab 35 Grad im Büro ist Schluss

Deutschland schwitzt – und das gilt natürlich auch für Beschäftigte. Denn nicht alle Büros und Geschäfte sind klimatisiert. Und auch auf Baustellen ruht die Arbeit nicht. Wie aber werden Arbeitnehmer vor Hitze geschützt?

Sina Fröhndrich im Wirtschaftsgespräch mit Sandra Schulz |
Ein Tisch-Ventilator sorgt in einem Büro in Helsinki für frischen Wind. Im Hintergrund eine Angestellte, die eine tiefen Schluck aus einer Wasserflasche nimmt.
Ein Ventilator im Büro kann bei Hitze helfen (dpa / Lehtikuva Oy)
Anspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer nicht. Aber: Der Arbeitgeber muss eine Temperatur gewährleisten, die der Gesundheit zuträglich ist. Und das gilt besonders für Schwangere oder etwa Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen. Für Büros ohne Klimaanlage gilt: Über 35 Grad darf dort eigentlich nicht mehr gearbeitet werden. Der Arbeitgeber sollte bereits ab 26 Grad aktiv werden, ab 30 Grad muss er, etwa indem er beispielsweise einen Ventilator bereitstellt oder Geräte verbannt, die Wärme abgeben.
Flip Flops statt Lederschnürer
Weitere Möglichkeiten: Die Arbeitszeit wird verlegt - etwa nach vorn. Auch eine längere Mittagspause ist eine Option. Genauso wie die Kleiderordnung, die verändert werden kann - etwa im Supermarkt, bei Pförtnern oder in der Bank.
Beschäftigte, die draußen arbeiten, sind nicht nur hohen Temperaturen ausgesetzt, sondern auch der gefährlichen UV-Strahlung. Sie haben ein erhöhtes Risiko an Hautkrebs zu erkranken und die Augen zu schädigen. Arbeitgeber müssen beurteilen, ob eine Gefährdung vorliegt, dazu gehören auch UV-Strahlen. Baustellen können überdacht werden, Sonnenmilch muss bereitgestellt werden. Und Getränke sollten in greifbarer Nähe sein. Bauarbeiter dürfen zudem nicht mit freiem Oberkörper arbeiten – und sind besonders in der Mittagszeit zu schützen. Einzig Kranfahrer haben eine Klimaanlage.
Hautkrebsgefahr für Berufe im Freien
Die zuständigen Ämter für den Arbeitsschutz kontrollieren, ob Arbeitnehmer vor Hitze geschützt werden. Ist dem nicht der Fall, kann eine Baustelle auch dicht gemacht werden. Weil sonst die Gefahr besteht, dass Mitarbeiter einen Hitzekollaps erleiden. Und Druck besteht auch von anderer Seite: UV-Strahlen sind gefährlich, sie können Hautkrebs auslösen. Seit 2015 ist der weiße Hautkrebs auch als Berufskrankheit anerkannt – für Berufe im Freien. Wird ein Krebsfall als Berufskrankheit eingestuft, dann zahlt die Berufsgenossenschaft für die Therapie – je nach Fall auch eine Berufsunfähigkeitsrente – und die Kosten für die Unfallversicherung dafür tragen die Arbeitgeber. Der schwarze Hautkrebs ist davon allerdings nicht erfasst.
Was können Arbeitnehmer selbst tun?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt einige Hinweise. Viel trinken, am besten Wasser, keinen Kaffee. Morgens das Büro lüften. Statt Schnitzel und Pommes, vielleicht lieber ein leichtes Essen. Und auf Überstunden verzichten.