"Potsdamer Treffen
Arbeitsgericht Köln: Teilnahme an Veranstaltung kein Kündigungsgrund

Die Kündigung einer Mitarbeiterin der Stadt Köln wegen deren Teilnahme an dem Potsdamer Geheimtreffen zur sogenannten Remigration ist unwirksam.

03.07.2024
    Blick auf das Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln.
    Das Arbeitsgericht in Köln (Rolf Vennenbernd/dpa)
    Das entschied das Arbeitsgericht Köln. Für die im Umwelt- und Verbraucherschutzamt tätige Mitarbeiterin gelte keine gesteigerte politische Treuepflicht gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber, sondern nur eine einfache.
    Die Stadtverwaltung hatte die Kündigung damit begründet, dass die 64-Jährige mit der Teilnahme an dem Potsdamer Treffen von mutmaßlich Rechtsextremen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen die Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber verstoßen habe. Laut Urteil lässt aber allein die Teilnahme nicht den Schluss zu, dass die Mitarbeiterin den Inhalt der Beiträge teile. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. 
    Ende November letzten Jahres hatten sich laut einer Recherche des Medienhauses "Correctiv" in einer Potsdamer Villa Politiker der AfD, Mitglieder der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextreme und Unternehmer getroffen. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Ausweisung von Hunderttausenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besprochen worden sein.
    (AZ 17 Ca 543/24)
    Diese Nachricht wurde am 03.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.