Ein sonniger Tag, Anfang Juni, im Englischen Garten in München. Carsten Heiting, gelernter Hotel- und Restaurantfachmann, hatte in der Nähe einen Termin mit seiner Sozialarbeiterin und kommt mit dem Fahrrad zum Interview. Der Mitte 50-Jährige heißt eigentlich anders, möchte aber anonym bleiben, denn er ist vor rund vier Monaten aus dem Gefängnis entlassen worden. Sein Vergehen: Er wurde in der Münchner U-Bahn ohne Fahrschein erwischt. Auf den ersten Bußgeldbescheid der Verkehrsbetriebe habe er nicht reagiert, sagt Heiting.
"Und dann kommt natürlich das Inkassounternehmen. Und dann werden aus 60 Euro 150 Euro. Und aus 150 Euro werden 400 Euro und keine Ahnung."
Bei Haftantritt stand ein Betrag von 1260 Euro aus. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatte der ehemalige Kneipenbesitzer zu der Zeit nicht. In der Münchner JVA Stadelheim kam er jedoch nach kurzer Zeit an einen festen Job als so genannter Hausarbeiter. Er verteilte die Post, wischte die Flure und putzte die Duschen – gerade zu Beginn der Corona-Pandemie ein Job mit viel Verantwortung.
Sämtliche Unterlagen aus dieser Zeit hat er ordentlich in einem roten Ordner abgeheftet. Zum Beispiel seinen Stundenzettel aus dem Gefängnis.
"Hier habe ich einen kompletten. Vom 1.2. bis zum 29.2. habe ich verdient 198,66 Euro für 154 Stunden."
1,29 Euro Stundenlohn
Für seine Arbeit hat er umgerechnet 1,29 Euro pro Stunde erhalten. Einen Teil des Lohns konnte er hinter Gittern für Tabak, Süßigkeiten oder Hygieneartikel ausgeben, zu sehr hohen Preisen. Der Rest wird für die Zeit nach der Haft zwangsangespart.
In Bayern und in fast allen anderen Bundesländern sind Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zwangsarbeit hinter Gittern für rechtmäßig erklärt. Weigern sich die Gefangenen, müssen sie einen Haftkostenbetrag zahlen. Wer stattdessen wie gesetzlich vorgeschrieben arbeitet, wird je nach Tätigkeit mit ein bis drei Euro pro Stunde entlohnt – weit unter dem Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro. Das sei viel zu wenig, findet Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GG/BO.
"Wenn die Justiz immer sagt, Arbeit im Vollzug dient der Struktur und der Resozialisierung, dann ist es für uns umso wichtiger, dass Gefangene in diesen gesetzlichen Mindestlohn einbezogen werden, weil dadurch natürlich was ganz Wichtiges vermittelt wird: Dass sich ehrliche Arbeit auszahlt."
Darüber hinaus haben viele Gefangene aber auch außerhalb der Anstalt finanzielle Verpflichtungen, sagt Matzke.
"Das heißt, Inhaftierte können weder Entgelt für die Zeit nach der Haft ansparen. Sie können weder Opfer entschädigen. Sie sind nicht mal in der Lage, Unterhalt für ihre Kinder zu bezahlen, wenn dem denn so sein sollte. Also schon aus diesem Grund ist das einfach nicht gerechtfertigt, was aktuell gezahlt wird."
Wohlfahrtsverbände sehen geringen Lohn auch kritisch
Ähnlich sieht das Klaus Roggenthin. Er ist Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, in dem alle Wohlfahrtsverbände vereint sind.
"Die Höhe der Vergütung darf bei den Gefangenen nicht den dringenden Verdacht wecken, dass diese Entlohnung Teil der auferlegten Strafe ist. Also keine zusätzliche Übelszufügung und kein Ausdruck der Geringschätzung. Und zurzeit ist die Höhe verletzend gering. Ich glaube, das kann man objektiv sagen."
In den Monaten nach der Haft sei die Gefahr, rückfällig zu werden, besonders hoch, sagt Roggenthin. Je weniger Geld die Inhaftierten nach der Haft haben, desto höher sei das Risiko.
"Wenn der Einstieg nicht gelingt in dieser Zeit, wenn es nicht gelingt, eine Unterkunft zu finden, wenn es nicht gelingt, möglicherweise Hartz IV zu bekommen, wenn man ohne Kontakte dasteht. Wenn ein Suchtproblem nicht weiter behandelt wird in Freiheit, wenn die Schulden drücken, dann ist es durchaus möglich, dass man an den Kontakten anknüpft, die einen vielleicht vorher schon auf so eine kriminelle Schiene gebracht haben."
Deutsche Gefängnisse erwirtschaften 2011 laut Statistischem Bundesamt einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro – offiziell ohne eine einzige Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer. Denn Gefangene gelten nicht als Arbeitnehmer*innen im eigentlichen Sinne. Ihre Arbeit gilt als Resozialisierungsmaßnahme. Deswegen gilt für sie der gesetzliche Mindestlohn nicht. Dieser arbeitsrechtliche Status wirke sich nicht nur auf die Entlohnung aus, sagt Klaus Roggenthin:
"Sie haben als Gefangener so gut wie keine Einflussmöglichkeiten auf die Arbeitsbedingungen. Sie haben keine verbrieften Arbeitnehmerrechte, zum Beispiel keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Mitbestimmungsmöglichkeiten, keine berufliche Interessenvertretung etc."
Spätwirkungen auf den Rentenanspruch
Der niedrige Lohn treffe die Gefangenen bis ins hohe Alter, nämlich bei der Rente, sagt Manuel Matzke von der GG/BO.
"Wenn Gefangene Einzug erhalten in den gesetzlichen Mindestlohn haben, haben wir den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage für die Rentenversicherung, was immens wichtig ist, weil natürlich viele Langzeitgefangene automatisch in die Altersarmut gehen, obwohl sie doch in Haft gearbeitet haben über Jahre hinweg."
Dass Gefangene in die Rentenversicherung einbezogen werden sollen, wurde bereits vor mehr als 40 Jahren im Zuge einer Strafvollzugsreform beschlossen. Umgesetzt ist das jedoch immer noch nicht. Denn Bund und Länder können sich nicht einigen, wer für die Gefangenen in die Rentenkasse einzahlen soll. Allein in Bayern würden nach Berechnungen der Landesregierung zusätzlich mehr als 30 Millionen Euro pro Jahr anfallen.
Hans Amannsberger arbeitet seit rund 30 Jahren im bayerischen Justizvollzug – aktuell als Leiter der JVA Straubing. Einer seiner Inhaftierten ist 2016 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um zu prüfen, ob die Höhe der Entlohnung verfassungsgemäß ist. Die Entscheidung steht noch aus. JVA-Leiter Amannsberger sieht keinen Grund an der aktuellen Regelung etwas zu ändern.
"Wenn ein höherer Lohn gezahlt werden könnte, dann gibt das Gesetz ja die Möglichkeit – und das würde letztendlich auch jeder Rechnungsprüfer von uns verlangen – dass wir Haftkosten verlangen. Und die Haftkosten richten sich danach: Was hat er für ein Essen gehabt? Wie ist er untergebracht? Hat er einen Einzelhaftraum, hat er einen Gemeinschaftshaftraum?"
Gefängnisse sehen deutlich mehr Verwaltungsaufwand
Für die Gefängnisse, befürchtet Ammansberger, würde dies einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Zwar gelte hinter Gittern der Angleichungsgrundsatz, nach dem das Leben in Haft dem außerhalb der Mauern soweit wie möglich angeglichen werden soll. Das würde aber bedeuten, dass die Gefangenen auch wesentlich mehr zahlen müssten.
"Wenn Gefangene bei uns zum Beispiel zum Sport gehen, das ist jetzt letztlich alles kostenlos. Und da stellt sich schon die Frage: Müsste ich dann ähnlich wie bei einem Fitnessstudio draußen für das auch noch was verlangen? Wenn ich dann diesen Angleichungsgrundsatz schon heranziehe, dann müsste man das wohl durchgängig machen."
In der JVA Straubing arbeitet jeweils rund ein Drittel der 800 Inhaftierten in einem Eigenbetrieb, als Hausarbeiter oder in einem Unternehmerbetrieb. In den Eigenbetrieben wird zum Beispiel Brot gebacken für die Anstalten. Die Hausarbeiter verteilen die Post und wischen die Flure auf den Stationen. Und die Unternehmerbetriebe funktionieren in etwa wie Subunternehmer. Firmen von draußen beauftragen die Gefängnisse mit der Produktion oder Verpackung bestimmter Teile.
"Und da gilt nur eins: Man muss Qualität liefern. Wenn wir schlechte Qualität abliefern würden, dann würden schnell die Aufträge wegbrechen. Und das hieße letztendlich, das führt zur Arbeitslosigkeit hinter Gittern, das keiner haben möchte."
In Straubing arbeiten die Gefangenen unter anderem für metallverarbeitende Betriebe oder Kfz-Zulieferer. Die Arbeit gilt als ein wesentlicher Teil des Resozialisierungsauftrags der Gefängnisse. Gibt es nicht genug Jobs, kann das Gefängnis seinen Auftrag nicht erfüllen. Mehr noch: Justizministerien und Justizvollzugsanstalten argumentieren, dass die Arbeit essenziell sei, um die Anstaltssicherheit aufrecht zu erhalten. So zum Beispiel das Justizministerium Baden-Württemberg in einer Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Bürger*innen von Behörden Akteneinsicht verlangen können:
"Bei Wegfall der Arbeitsplätze bestünde in aller Regel nur die Alternative eines überwiegenden Einschlusses im Haftraum, was erfahrungsgemäß zu einem nicht unerheblichen Aufbau eines Aggressionspotenzials unter den Gefangenen führt."
Vergleichbar sei die Arbeit drinnen und draußen jedoch nicht, sagt der Straubinger JVA-Leiter Hans Amannsberger. Zum einen seien Inhaftierte nicht so produktiv wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Freiheit. Zum anderen könnten Gefangene sich nicht für oder gegen einen Arbeitgeber entscheiden – ja, nicht einmal dagegen, überhaupt zu arbeiten.
"Und deshalb, wäre das meines Erachtens nach ein Systembruch, wenn man sagt, der Mindestlohn muss hier drinnen gezahlt werden, weil der Mindestlohn ist ja deshalb eingeführt worden, dass der normale Arbeitnehmer wenigstens so viel hat, dass er sich die Wohnung leisten kann, dass er die Wohnung zahlen kann. Das sind alles Kosten, die jemand, der in Haft ist, nicht hat."
Haftkosten sind sehr hoch
Jeder Tag in Haft kostet die Bundesländer mehr als 100 Euro – pro Gefangenen. Selbst bei täglich acht Stunden Arbeit für den Mindestlohn würden die Inhaftierten noch Schulden machen. Doch kann man Menschen, denen der Staat die Freiheit entzieht, dafür die Kosten aufbürden?
Ob für die Bundesländer, die die Gefängnisse finanzieren, oder für die Inhaftierten: Der Strafvollzug ist in jedem Fall ein Verlustgeschäft. Der hessische Strafvollzug kostet pro Jahr rund 270 Millionen Euro. Die Umsätze aus der Gefangenenarbeit lägen bei lediglich elf Millionen Euro, sagte ein Vertreter des hessischen Justizministeriums im Mai in einer Expertenanhörung im bayerischen Landtag. In Bayern kostet der Strafvollzug jährlich etwa 400 Millionen Euro. Mit Gefangenenarbeit erwirtschaften die Gefängnisse rund 42 Millionen, immerhin rund ein Zehntel.
Finanzielle Erwägungen dürften eigentlich keine Rolle spielen, sagt Klaus Roggenthin von der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe. Denn in erster Linie müsse es um Resozialisierung gehen – und somit um eine Senkung der Rückfallquote. Denn das rechne sich langfristig.
"Weil, wenn dann letztlich die Menschen nicht mehr zurückkehren in die Anstalten nach einer gelingenden Behandlung und Förderung im Gefängnis, auch durch Arbeit. Dann ist ja letztlich dann doch mehr Geld in der Kasse, als wenn ich immer wieder die Gefangenen wieder begrüßen muss nach ein paar Monaten oder ein paar Jahren wieder im Gefängnis."
Ein unauffälliges, mehrstöckiges Eckhaus in einer Seitenstraße der Lübecker Altstadt. Hier ist eine Wohngemeinschaft für haftentlassene Männer und Frauen. Betrieben wird sie von der Resohilfe, einem sozialen Träger mit mehr als 175-jähriger Tradition. Sozialarbeiter Torger Bünemann führt durch das Haus.
"Einmal hoch. Hier gibt es Zimmer von Bewohnern, es gibt eine Gemeinschaftsküche hier."
Viele Gefangene sind auf Angebote der Straffälligenhilfe wie der des Lübecker Vereins angewiesen: Schuldnerberatung, Unterstützung bei Behördengängen, Krankenkassenanträge, Wohnungssuche – nach teilweise jahrelanger Haft überfordert viele das Leben draußen schnell. Nur zwei der zehn Bewohner*innen können die Miete in der Übergangswohneinrichtung aktuell von ihrem Arbeitslohn bezahlen, sagt Bünemann.
Einer der wenigen Selbstzahler in der Übergangswohneinrichtung ist Sascha. Er wurde wegen einer Sexualstraftat zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Radio will er nur seinen Vornamen nennen. Während seiner Haftzeit habe der gelernte Zerspanungsmechaniker in der JVA-eigenen Schlosserei gearbeitet, erzählt er.
"Der Arbeitsalltag ist im Grunde wie im ganz normalen Leben auch. Morgens um sieben ist der ganz normale Arbeitsbeginn. Da wird man dann als Gruppe abgeholt, aus dem Hafthaus, wo man untergebracht ist. Also alle, die aus dem Haus, die dort in Abteilung arbeiten, werden dann eingesammelt, hingeführt und dann gingen ganz normal die vergitterten Türen hinter einem zu. Und dann hat man seinen Arbeitsbereich, wo man sich aufhält, wo man auch Pause macht. Und dann 16 Uhr ist Feierabend. Und dann wird man wieder zurückgebracht."
Einige Justizvollzugsanstalten haben eigene Internetseiten oder Läden eingerichtet, in denen sie die Produkte aus ihren Eigenbetrieben verkaufen. So auch in der JVA Lübeck, in der Sascha gearbeitet hat.
"Ich weiß, dass in der Schlosserei ganz viele Grills hergestellt werden aus Edelstahl. Ich nehme an, dass da auch viele private Bestellungen sind. Und ansonsten haben wir halt auch für ortsansässige Metallverarbeitungsbetriebe, auch für andere Schlossereien, produziert: verschiedenste kleine Teile, ganz unterschiedlich."
Schweigen über die Auftraggeber
Für welche Unternehmen er gearbeitet hat, das habe man ihm nicht gesagt. Auch gegenüber der Öffentlichkeit geben sich Anstalten und Justizministerien äußerst verschlossen, was die Namen ihrer Auftraggeber angeht. Auf zahlreiche Anfragen in ganz Deutschland verweisen die Justizbehörden auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, mögliche Reputationsschäden für die Unternehmen oder argumentieren, wie das baden-württembergische Justizministerium, dass die Anstaltssicherheit von der Geheimhaltung abhänge.
Der Deutschlandfunk hat mehr als 80 Firmen zusammengetragen, die in den letzten Jahren Aufträge an Gefängnisse vergeben haben. Darunter sind Konzerne wie BMW, Volkswagen oder Miele, aber auch mittelständische Unternehmen wie die Haus- und Sicherheitstechnik-Firma Brennenstuhl oder der Schreibwarenhersteller Edding. Die Abhängigkeit der Anstalten von Aufträgen und Arbeitsplätzen ist für die Unternehmen ein Vorteil: Sie können den Gefängnissen die Preise diktieren. Hans Amannsberger, Leiter der JVA Straubing, erkennt an, dass sich die Produktion in Haft für die Firmen rechnen muss.
"Aber ist es tatsächlich so – und ich habe es auch bei der Expertenanhörung gesagt –, dass ich in den sechs Jahren, wo ich jetzt in Straubing bin, bei zwei Unternehmen halt erlebt habe, die halt schon gesagt haben, wenn wir zu viel zahlen müssen für die Arbeit bei euch drinnen, dann gehen wir halt lieber in Billiglohnländer Richtung Osten. Und dann ist die Arbeit weg. Und Arbeitslosigkeit hinter Gittern, das wäre wirklich das Schlimmste, was man hier drin haben könnte."
Bundesländer wie Bayern und Schleswig-Holstein werben auf ihren Internetseiten offensiv damit, eine Alternative zur Verlagerung der Produktion ins Ausland zu sein.
Ein bekanntes Beispiel ist der Haushaltsgerätehersteller Miele. Das Unternehmen beauftragt Gefängnisse in Hannover, Sehnde und Gütersloh nach eigenen Angaben mit einfachen Montagearbeiten, Handwerker- oder Verpackungstätigkeiten. Die Resozialisierung der Gefangenen stehe bei den Produktionsbedingungen hinter Gittern im Vordergrund, heißt es bei Miele. Die Aufträge an die JVA seien aber auch ein "wirtschaftlich guter Kompromiss", teilt die Firma weiter per E-Mail mit.
"Bei den reinen Auftragskonditionen wie Stückpreis oder Stundensatz liegen die JVA’en typischerweise zwischen regulären heimischen Zulieferunternehmen und solchen aus Niedriglohnländern."
Langfristig ist ein Job wichtiger
Wie viel von dem Geld letztlich bei den Gefangenen ankomme, sei Sache der jeweiligen JVA, heißt es von Miele. Die Differenz zwischen dem Marktpreis für die Produktion in Deutschland und dem, was die Gefängnisse für die Zwangsarbeit ihrer Insassen verlangen können, zahlen die Steuerzahler*innen. Auch auf sie entfällt ein Teil des Verlustgeschäfts Strafvollzug.
Verantwortlich für den Justizvollzug, und damit auch für die Entlohnung der Gefangenen, sind die Länder. Rechtsanwältin Marlen Block, die für die Linke im Brandenburger Landtag sitzt, würde den Lohn gerne schrittweise anheben.
"Das wäre für mich jetzt der erste Schritt zu sagen, wir erhöhen auf ungefähr sieben Euro, ja, das ist jetzt erstmal nur ein Richtwert. Und tasten uns dann langsam vor in die Richtung dessen, was auch draußen gezahlt wird."
Ein weiterer Zwischenschritt könnte sein, dass erst einmal anspruchsvollere Tätigkeiten höher entlohnt werden, sagt Block. Das gelte zum Beispiel für die Auftragsarbeiten von Firmen.
"Die Firmen sollen ja hier produzieren lassen im Gefängnis genauso wie sie vielleicht bei einer anderen Firma produzieren lassen. Warum soll das unbedingt viel günstiger sein? Die Arbeit ist ja die gleiche."
Langfristig ist für die Gefangenen entscheidend, dass sie nach der Haft einen Job finden. Zwar gibt es für die Gefangenen schon vor der Haftentlassung Angebote, um einen Job in Freiheit zu finden. Doch für viele Haftentlassene geht es von der JVA erst einmal zum Jobcenter.
Carsten Heiting hatte bei seiner Entlassung aus der JVA München etwas mehr als 300 Euro für seine dreimonatige Arbeit als Hausarbeiter ausgezahlt bekommen. Jetzt wartet er seit Monaten auf die ersten Vermittlungsangebote.
"Ich warte die ganze Zeit darauf. Der Herr vom Jobcenter hat mich nach den ersten 14 Tagen angerufen, weil ich meine Telefonnummer angegeben hatte. Und seit diesem Tag ist nichts mehr passiert."