Es war eine der wenig beachteten Spätsitzungen im Bundestag, bei der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) am 1. Dezember gegen 22:45 Uhr im Eiltempo zur Abstimmung aufrief: „Dritte Beratung und Schlussabstimmung, ich will diejenigen, die den Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitten, sich zu erheben. Das sind wiederum SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der AfD und der Linken…“ Die Drucksache 20/3900 um die es ging, trägt den sperrigen Titel „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“, kurz: 8. SGB IV Änderungsgesetz.
Wieder einmal ein sogenanntes Omnibusgesetz, in dem gleich mehrere Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht zusammengefasst wurden, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Meist geht es darum, Prozesse und Verfahren zu vereinfachen. Allein eine Reform ragt dabei heraus und dürfte in den kommenden Jahren nicht ohne Folgen bleiben. Die Änderungen bei den sogenannten Hinzuverdienstgrenzen, also was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch dazu verdienen dürfen, wenn sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen.
„Am Ende von vielen Reformen hoffe ich, dass wir immer näher an das Ziel kommen, dass die Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen können", sagt der Unionsabgeordnete Maximilian Mörseburg in der Debatte und trifft damit sogleich einen Kern der Regelung.
Was bisher galt und was sich ändert
Denn bislang war es so, dass alle die früher in Rente gingen, dies nur mit spürbaren Abschlägen konnten. Und zwar mit 0,3 Prozent im Monat und maximal 3,6 Prozent im Jahr. Und dies auch nur, wenn sie 35 Versicherungsjahre vorweisen konnten. Wer also drei Jahre früher in Rente ging, musste dauerhaft eine um 10,8 Prozent gekürzte Rente hinnehmen. Und aufbessern ließ sich diese Rente nur durch einen Minijob. Der mögliche Hinzuverdienst war auf maximal als 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Von jedem Euro mehr wurden sonst 40 Prozent auf die gesetzliche Rente angerechnet, die entsprechend geringer ausfiel. Es war also faktisch unattraktiv, im vorgezogenen Ruhestand einen Job anzunehmen, bei dem mehr als 525 Euro im Monat auf dem Gehaltszettel standen.
Die Personalnöte während der Corona-Pandemie hatten bereits die Große Koalition zu einer ersten Änderung veranlasst: „Wir haben die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erhöht von 6.300 Euro auf 46.000 Euro und deswegen begrüßen wir es auch, dass die neue Regierung, die Ampel-Regierung, diesen Weg jetzt konsequent weitergehen möchte", freut sich der CDU-Politiker Maximilian Mörseburg. Denn künftig, so der verabschiedete Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, werden die Hinzuverdienstgrenzen ganz entfallen. Die derzeitige Grenze bei 46.060 Euro wird ab Januar 2023 auch für Vorruheständler nicht mehr gelten.
„Vermeintlich kleine Schritte aber mir großer Wirkung. Für alle Seiten, aber auch für das große Ziel der Ampel, diesen Staat schlanker, einfacher, transparenter und menschenfreundlicher zu machen", betont der FDP-Politiker Pascal Kober in der abschließenden Debatte.
Offene Fragen und mögliche Nebenwirkungen
Doch trotz der breiten Zustimmung zu dem Gesetz bleiben viele Kritikpunkte offen, die sich auch in der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag gezeigt haben. Ganz grundsätzlich etwa wird Matthias W. Birkwald von der Linken: „Jetzt soll es möglich sein, dass Menschen 50.000, 60.000, 70.000 oder noch mehr tausend Euro im Jahr verdienen und zusätzlich eine Rente erhalten. Und das halte ich für ein süßes Gift. Ja, viele der Betroffenen finden das gut. Aber - und das ist meine Kritik - wenn das massenhaft angenommen werden würde, dann wird es nach kurzer Zeit heißen ja, dann können wir auch die Regelaltersgrenze auf 70 oder 75 anheben, weil die Menschen haben ja noch ihren Hinzuverdienst. Oder aber das Rentenniveau kann weiter abgesenkt werden.“
Soweit will Frank Bsirske, der frühere ver.di Chef und heutige Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion nicht gehen. „Hier haben wir doch im Grunde eine Regelung, gegen die ich persönlich überhaupt nichts habe, das auch über die Verrentung Grenze hinaus gearbeitet werden kann, wenn es geht. Wenn die Menschen davon Gebrauch machen wollen, dann sollen sie das tun können. Nur eine Zwangsverrentung, eine Zwangsanhebung der Verrentungsgrenze, das ist ein Rentenkürzungsprogramm für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und das wollen wir nicht mitmachen.“
Skeptisch bewertet auch Ingo Schäfer, der Experte für Alterssicherung beim Deutschen Gewerkschaftsbund, die Reform. Er spricht von einem „Systemwechsel in der Sozialversicherung“: „Bisher ist es so, dass die Rente im Prinzip des Endes des Erwerbslebens war oder das wegfallende Einkommen tendenziell ersetzt. Künftig ist sozusagen Erwerbseinkommen neben der Rente beliebig möglich. Das ist ein Systemwechsel, ganz objektiv, rund 60 Prozent der Versicherten gehen vorzeitig in Rente, das heißt, aktuell reden wir über 600.000 Leute pro Jahrgang, die etwa vorzeitig in Rente gehen. Und die hätten alle nach dem System jetzt künftig das Recht neben der Rente mehr arbeiten dürfen als bisher. Und insofern gehen wir schon davon aus, dass es sehr viele in Anspruch nehmen könnten. Und es ist wirklich sehr schwer abzuschätzen, wie viele das tun.“
Der Anreiz besteht darin, neben der gesetzlichen Frührente ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, um die Rente aufzustocken. Zumal das auch Auswirkungen auf die eigene Rente hat. Denn jede Beschäftigung, die über einen Minijob hinausgeht, ist auch sozialversicherungspflichtig. Man zahlt also auch weiter in die Rentenkasse ein und zugleich steigen die Ansprüche, also die eigene Rente. Bei einem Bruttolohn von 2.000 Euro sind das pro Jahr gut 0,6 Entgeltpunkte. In vier Jahren würde die eigene Rente um gut 100 Euro höher ausfallen.
Gerade deshalb ist die Reform für die Befürworter ein Meilenstein, um Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten und darüber auch dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen.
„Überall, wo wir hinkommen in unseren Wahlkreisen, unseren Landkreisen, überall fehlen Arbeitskräfte, qualifizierte Arbeitnehmer. Und deswegen wollen wir den Weg freimachen, um das Arbeitspotenzial zu heben. Und das ist hier ein Mittel, wenn man die Hinzuverdienstgrenzen streicht", betont Axel Knoerig, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. „Damit das Arbeitskräftepotenzial am Arbeitsmarkt vollumfänglich ausgeschöpft wird. Und ich erlebe es häufig, dass Arbeitnehmer sagen, wenn sie in Rente gehen, eigentlich möchte ich noch das eine oder andere dazu arbeiten und da haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden."
Kern der Reform ist also der Versuch und das Angebot über die neuen Hinzuverdienstgrenzen die Beschäftigten länger im Arbeitsleben zu halten, weil es finanziell attraktiver sein wird, auch nach einem vorgezogenen Renteneintritt wieder eine Arbeit aufzunehmen.
Kanzler-Ansage zum Thema Rente
Erst vor wenigen Tagen hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dafür geworben, dass die Beschäftigten nicht mehr deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Beruf ausscheiden sollten, um den absehbaren Fachkräftemangel nicht noch zu beschleunigen. Dabei soll diese Reform dazu einen Beitrag leisten.
Ruheständler, die bereits die jeweils geltende Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen schon lange unbegrenzt hinzuverdienen. Wer seine Rente aber früher erhalten will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Eine Ausnahme gibt es da nur für besonders langjährige Versicherte. Also Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang ununterbrochen beschäftigt waren, und in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Nur wer vor 1953 geboren war, konnte über diesen Weg ab dem Jahr 2014 mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Deswegen hält sich für dieses Modell der Begriff Rente mit 63, obwohl auch für die Jüngeren Jahrgänge mit einer besonders langen Versicherungszeit die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird. Das hat aber der Attraktivität dieser Möglichkeit nicht geschadet.
Mit oder ohne Abschläge in die Rente
Allein im Jahr 2021 gingen über 26 Prozent der Neurentner abschlagsfrei in den Ruhestand. Eine jüngst veröffentlichen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt zudem, dass dies vor allem Beschäftigte mit mittleren und überdurchschnittlichen Bezügen sind. Während bei den untersten Einkommensgruppen nur fünf Prozent der Beschäftigten ohne Kürzungen bei der Rente in Ruhestand gehen, sind es bei mittleren und hören Einkommen 36 bzw. 31 Prozent.
Aber auch mit Abschlägen sind 2021 über 210.000 Beschäftigte in den Ruhestand gegangen, das sind über 17 Prozent aller Neuzugänge. Dabei gehen die Betroffenen im Schnitt fast 28 Monate vor dem regulären Renteneintritt in den Ruhestand und müssen Kürzungen durchschnittlich um 8,3 Prozent hinnehmen.
Beide Rentenarten wurden in den zurückliegenden Jahren mit steigender Tendenz genutzt, was Arbeitswissenschaftler aber auch auf die zunehmende Arbeitsbelastung zurückführen. Aber für genau diese Gruppe beinhaltet die Reform jetzt ein Angebot. „Das wird eine ganz interessante Entwicklung sein. Die kann bei der Bevölkerung dazu führen, dass sie sagen, ich gehe in Rente und gebe meine Berufstätigkeit auf, dann zu etwas Gleitendem kommt. Also zu sagen also ich schaue mir jetzt nach vorne an, wenn ich nicht doch schon einen Teil der Rente auch in Anspruch nehmen und daneben weiter verdienen“, sagt Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie begrüßt die Reform, weil sie darin auch zu aller erst einen Effekt für den Arbeitsmarkt sieht, gerade wenn die sogenannten Babyboomer in den kommenden Jahren in Rente gehen und gleitende Übergänge finanziell attraktiver werden.
„Die Abschläge bleiben ja erhalten, auch wenn ich dann in die Regelaltersrente geh. Das ist ja dann lebenslang. Ich kann mir zusätzlich daneben neue Ansprüche erwerben, wenn ich dann weiter berufstätig bin. Das ist für die Rentenversicherung aufs lange Leben gesehen quasi finanzneutral. Es wird eine Frage sein, wie sich die Menschen verhalten, die abschlagsfrei die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen können. Das sind ja die besonders langjährig Versicherten. Wenn sich da deutliche Verhaltensänderungen zeigen, dann ist in der Tat die Frage, wieviel Vorfinanzierungskosten hat jetzt auch die Rentenversicherung.“
Das ist auch die Frage, die im Gesetzgebungsverfahren nicht beantwortet werden konnte, weil sie schlicht davon abhängt, ob mit der Reform allmählich auch eine Verhaltensänderung bei den Betroffenen einhergehen wird. Deshalb wurden im Gesetz nur vorläufige Schätzungen hinterlegt, weil die Zahlen nicht verlässlich berechenbar sind. So geht man von Mehrkosten von 15. Millionen Euro pro 1.000 neuen Fällen im Jahr aus. Dem stehen aber auch Einnahmen gegenüber, weil alle, die eine Arbeit aufnehmen, auch erneut Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Bislang verdienen nur wenige Rentner hinzu
„Bisher haben wir nur 60.000 Menschen, die im Alter hinzuverdienen, dann signifikant über den Minijob. Das heißt, im Moment ist es keine finanziell sehr große Gruppe, die das in Anspruch nimmt. Und da wird sich jetzt zeigen was bewirken dann auch die neuen Regelungen", betont Gudula Roßbach. Allein, das liegt nicht in der Hand der Arbeitnehmer. Zwar sind alle politischen Voraussetzungen für Frühverrentungsmodelle in den zurückliegenden Jahren zurückgenommen und gestrichen worden.
Das hat aber zu keiner grundsätzlichen Verbesserung für die Beschäftigungschancen älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt geführt, betont Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes*. „Wir haben als Gewerkschaften immer gesagt, dass solche Regelungen aus unserer Sicht den Vorteil bieten, dass Menschen bei ihrer Arbeitszeit ein wenig nachgeben können, um dann tatsächlich ergänzend Rente zu bekommen und zu arbeiten. Das schafft ihnen ein bisschen mehr Freiraum für Altersteilzeitarbeit."
Gut möglich, dass der zunehmende Fachkräftemangel da künftig zu anderen Verhaltensweisen bei den Arbeitgebern führen wird, betont Piel. Aber das ist bisher nur eine Annahme. „Wie das dann tatsächlich Anwendung findet und wie viele Menschen das in Anspruch nehmen und das machen und auch mit welchen Arbeitgebern das zu vereinbaren ist. Das wird sich erst zeigen müssen, weil wir wissen ja auch, dass die Bereitschaft von Arbeitgebern, ältere Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, auch nicht in allen Branchen gleich groß ist.“
Erwerbsarbeit im Ruhe- und Vorruhestand?
Ob und in wie weit ältere Arbeitnehmer im Ruhe- oder Vorruhestand von den bisherigen oder auch neuen Arbeitgebern künftig überhaupt weiter beschäftigt werden, dürfte zum Dreh- und Angelpunkt der Reform werden. Dabei hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erst vor kurzem darauf hingewiesen, dass sich in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten die Beschäftigungsquote der Älteren deutlich verändert hat.
Bei den 60- bis 64-jährigen Männern hat sie sich insgesamt mehr als verdoppelt, bei den Frauen im gleichen Alter sogar vervierfacht. Aber offenbar gibt es da auch eine Abbruchkante. Eine, die etwas mit der zunehmenden Arbeitsbelastung, mit der Gesundheit und nicht zuletzt auch mit den persönlichen Lebensentwürfen für den Ruhestand zu tun haben dürfte. Warum sonst gehen derzeit insgesamt über 43 Prozent der Neurentner vorzeitig in den Ruhestand.
Vor diesem Hintergrund begrüßen Arbeitgeber die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten. Denn ohne weitere ökonomischen Anreize für langjährig Beschäftigte wird man die absehbaren und zum Teil schon vorhandenen Mangellagen auf dem Arbeitsmarkt kaum lösen können.
„Wir haben in Deutschland eine zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel und deshalb müssen wir alle Potenziale ausschöpfen, um dem entgegenzuwirken. Und deshalb ist es auch gut und richtig, wenn wir dabei versuchen, mehr Ältere in Beschäftigung zu halten. Wenn der Gesetzgeber, was ich für richtig halte, jetzt vorsieht, dass man unbegrenzt auch zu einer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen kann, dann wird damit sicherlich das positive Signal gesetzt, dass Arbeit und Rente parallel möglich ist und dass es auch durchaus lohnend ist, darüber nachzudenken, erneut an eine Beschäftigung zu denken", sagt Alexander Gunkel, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und für die Arbeitgeber auch im Vorstand der Rentenversicherung. Für ihn relativiert sich auch das mögliche Problem steigender Kosten für die Rentenversicherung durch eine unerwartet hohe Inanspruchnahme der neuen unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten.
„In einem gewissen Umfang die Gefahr gegeben, insbesondere bei den sogenannten abschlagsfreien Altersrenten. Denn es ist ja naheliegend, dass künftig dann diejenigen, die eine abschlagsfreie Altersrente zum Beispiel mit 64 Jahren beziehen können, dann diese Rente beziehen, obwohl sie weiterarbeiten wollen. Insofern kann es durchaus sein, dass eine gewisse zusätzliche Belastung der Rentenversicherung entsteht. Dem steht allerdings entgegen, dass diese Beschäftigten ja dann auch weiterhin erwerbstätig sind und damit weiter hin auch in die Rentenversicherung einzahlen. Neue Anwartschaft aufbauen angesichts des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels erscheint es mir durchaus angemessen und vertretbar, diesen Nachteil möglicher Mehraufwendungen in Kauf zu nehmen.“
Debatte über Renteneintrittsalter
In fünf Jahren, also im Jahr 2027, sollen die Auswirkungen der neuen Regeln untersucht werden. Auch die Frage welche Wirkungen für den Arbeitsmarkt damit einhergingen. „Die Frage ist, warum aus der Rente, die bisher eine Lohnersatzleistung war, jetzt eine Kombirente werden soll", hält Matthias W. Birkwald von der Linken den Plänen entgegen. „Genau das wird damit passieren. Und deswegen sehe ich die Gefahren, dass das Rentensystem insgesamt dann zu Lasten auch der Rentnerinnen und Rentner umgebaut werden wird oder werden könnte, die eben nicht in der Lage sind, hinzuzuverdienen. Weil er nun viele Menschen gibt, die ihn körperlich und psychisch sehr anstrengenden Berufen gearbeitet haben, und nicht weiterarbeiten können.“
Er sieht in der Reform auch den Einstieg für einen späteren Umbau des Rentensystems, bei dem der Hinzuverdienst zwangsläufig dazu gehört, um bei einem möglicherweise weiter abgesenkten Rentenniveau über die Runden zu kommen.
Auf der anderen Seite hat Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger erneut die weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ins Spiel gebracht. Dabei wird die bereits gesetzlich fixierte schrittweise Anhebung von 65 auf 67 Jahre erst im Jahr 2031 abgeschlossen sein. Insofern gebe es da keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, sagt Alexander Gunkel, auch wenn aus Sicht der Arbeitgeber das nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte: „Wenn die Lebenserwartung weiter steigt und die Gesellschaft weiter altert, darf das Rentenalter kein Tabu sein. Und ich halte es auch für angemessen, dass im Zuge der weiteren Alterung eine angemessene weitere Anhebung erfolgt.“
Zuletzt hat sich der Anstieg der Lebenserwartung jedoch verlangsamt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es zu einer Stagnation beziehungsweise sogar einem leichten Rückgang. Zurück zu den Hinzuverdienstgrenzen. Die werfen jenseits der generellen Systematik auch versicherungsrechtliche Fragen auf, mit denen sich interessierte Frührentner zumindest befassen sollten.
Opposition sieht Fallstricke der Reform
„Das bisherige Sozialrecht sieht vor, dass ein Erwerbseinkommen neben der Rente sozialrechtlich praktisch nicht mehr abgesichert ist. Wenn ich krank bin, wenn ich arbeitslos werde, wenn ich in Kurzarbeit gehe, wird keine Leistung gezahlt, wurde die Leistung nur gekürzt, gezahlt oder zeitlich verkürzt gezahlt", sagt Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Und das ist besonders im Krankheitsfall relevant. Denn wer bereits eine Vollrente bezieht und weiter arbeiten geht, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Denn die Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Rente abgezogen und nicht vom zusätzlichen Gehalt.
Darin liegt auch für Matthias W. Birkwald einer der Fallstricke der Reform: „Ich habe hier in der Ausschusssitzung die parlamentarische Staatssekretärin gefragt, ob das BMAS an dieser Stelle Handlungsbedarf sähe. Das wurde mit einem Nein beantwortet. Allerdings mit dem Hinweis, dass man das Gesetz nach einiger Zeit evaluieren wolle.“
Das soll wie gesagt erst 2027 der Fall sein. Bis dahin sollten sich aber arbeitswillige Frührentner genau beraten lassen, um bei der Krankenversicherung nicht das Nachsehen zu haben. Denn im Krankheitsfall steht ihnen als Einkommen allein die abschlagsgeminderte Rente zu und kein weiterer Versicherungsschutz aus dem zusätzlichen Arbeitsverhältnis.
Anmerkung: *Wir haben eine Formulierung präzisiert.
* Anja Piel ist Vorstandsmitglied, nicht mehr stellvertretende Vorsitzende.
* Anja Piel ist Vorstandsmitglied, nicht mehr stellvertretende Vorsitzende.