Sobald die Texte vorlägen, werde man diese auswerten und sich unmittelbar an die Umsetzung machen, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Zwei Jahre habe man dafür Zeit. Bis dahin gilt laut Heil das deutsche Lieferkettengesetz. Der Minister versprach, dass die Unternehmen nicht mit mehr bürokratischem Aufwand rechnen müssten. Es werde keine doppelten Berichtspflichten geben.
Das neue EU-Lieferkettengesetz geht in Teilen über das seit 2023 geltende deutsche Gesetz hinaus. So soll das EU-Gesetz etwa bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt erst ab 1.000 Beschäftigten, dann aber unabhängig vom Umsatz. Ein weiterer Unterschied ist, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadenersatz verklagen können.
Diese Nachricht wurde am 11.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.