Daher werde man die Sanktionsmöglichkeiten gegen "Totalverweigerer" verschärfen. Es könne nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringe. Laut Referentenentwurf soll der Regelsatz in solchen Fällen für zwei Monate gestrichen werden können. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung würden weiter übernommen. Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Abgeschafft werden soll auch der sogenannte Bürgergeldbonus für mindestens achtwöchige Weiterbildungen in Höhe von 75 Euro monatlich. Allerdings sollen andere finanzielle Anreize wie das Weiterbildungsgeld von 150 Euro erhalten bleiben, welches für Maßnahmen gezahlt wird, die einen Berufsabschluss zum Ziel haben.
Die Änderungen sind auch Folge der Haushaltsverhandlungen in der Ampel-Koalition, nach denen auch das Arbeitsministerium einen Beitrag zur Konsolidierung leisten muss.
Diese Nachricht wurde am 28.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.