Sozialpolitik
Arbeitsministerium: Bürgergeld-Kürzung gesetzlich nicht umsetzbar

Das Bundesarbeitsministerium hat Vorschläge der FDP zurückgewiesen, das Bürgergeld im kommenden Jahr zu kürzen.

    Auf einem Tablet ist eine Website für einen Antrag auf Bürgergeld zu sehen.
    Bundesarbeitsministerium weist Vorschläge der FDP zurück, das Bürgergeld im kommenden Jahr zu kürzen. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Das sei gesetzlich nicht möglich, sagte eine Sprecherin in Berlin. Es gebe für Kürzungen keinen Entscheidungsspielraum. Sie rechne damit, dass es im kommenden Jahr wegen der rückläufigen Preissteigerungsraten eine Nullrunde beim Bürgergeld geben werde. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rosemann, äußerte Unverständis über den FDP-Vorschlag und warnte vor politischer Willkür. Im Deutschlandfunk räumte er aber ein, dass womöglich bei der Ermittlung des Regelsatzes die Auswirkungen der Inflation zu hoch angesetzt worden seien. Auch die Bündnis-Grünen wiesen die Pläne zurück und sprachen von wilden FDP-Fantasien. Der Paritätische Gesamtverband erklärte, das Bürgergeld sei kein Almosen, sondern verwirkliche Grundrechte. Es sei schon heute zu niedrig, um Armut zu bekämpfen. FDP-Fraktionschef Dürr will das Bürgergeld um 14 bis 20 Euro pro Monat kürzen und begründet dies mit der Inflationsentwicklung. Bei der letzten Berechnung sei der Anstieg der Verbraucherpreise höher eingeschätzt worden, als sie sich tatsächlich entwickelt hätten.
    Diese Nachricht wurde am 12.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.