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Arbeitsrecht
50 Jahre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - auch für Arbeiter

Wer krank ist, der hat Lohnausfälle: So war es für Arbeiter lange in Deutschland. Während Angestellte im Krankheitsfall die volle Lohnfortzahlung erhielten, mussten Arbeiter für dieses Recht kämpfen. Ein Streik von rund 18.000 Metallarbeitern brachte 1957 einen ersten Erfolg. Die Gleichstellung kam 1970.

Von Katrin Sanders |
Zu sehen sind zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - eine zur Vorlage bei der Krankenasse und eine andere zur Vorlage beim Arbeitgeber.
1970 wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter zum Gesetz (imago images / Eibner)
1969: In der Chronik des Jahres findet man die erste Herzverpflanzung in Deutschland; einen Tanker namens "Manhattan", der die Ölquellen Alaskas erschließt. In Woodstock findet ein Rock-Festival statt und im Sommer steht erstmals ein Mensch auf dem Mond - während in Bonn symbolisch ein Sarg durch die Beethovenhalle getragen wird. Die erste große Koalition will ein Gesetz durch den Bundestag bringen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch für Arbeiter. Vom 1. Januar 1970 an soll es gelten.
Hans Katzer, Arbeitsminister im Kabinett Kiesinger, erinnert sich 23 Jahre später in einem Telefoninterview mit dem Südwestrundfunk an turbulente Zeiten:
"Es war eine meiner schlimmsten Auseinandersetzungen. Man hat mich in einem Sarg durch die Beethovenhalle in Bonn getragen - 'der Totengräber des Handwerks' stand darauf. Das war also ich. Ich will nur sagen, wie scharf damals die Auseinandersetzung war. Und nachher haben wir in der großen Koalition dieses Gesetz dann verabschiedet im Deutschen Bundestag mit ganz großer Mehrheit."
Per Gesetz von '69 wurden so die Arbeiter den Angestellten gleichgestellt. Die hatten längst die 100-prozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nun brachte das Gesetz drei Millionen beschäftigten Arbeitern ab 1970 gleiches Recht.
"Es ging im Wesentlichen um eine Frage der Gerechtigkeit. Es ging darum, die Arbeiter mit den Angestellten gleichzustellen. Und dies wurde, wie ich glaube, mit Recht als ein Jahrhundertgesetz bezeichnet."
Unternehmen sollen Lohnfortzahlungen übernehmen
Doch Kleinbetriebe und Handwerker befürchteten unkalkulierbare Kosten. Denn hier wird ein Systemwechsel eingeläutet. War bis dahin die Krankenkasse für Lohnfortzahlungen zuständig, sollten ab sofort die Unternehmen selbst diese Leistung übernehmen. Die Opposition im Bundestag teilte die Sorgen der Wirtschaft, allen voran die FDP. So der Bundestagsabgeordnete Kurt Spitzmüller im April 1969 im Bonner Plenarsaal.
"Was sind nämlich die volkswirtschaftlichen Konsequenzen? Geringere Einkommenszuwächse bei Arbeitern oder Angestellten, wäre die eine Möglichkeit. Teuerung für den Verbraucher durch Überwälzung. Gewinnschmälerung oder Verluste in der Wirtschaft. Diese drei Möglichkeiten bieten sich an. Wahrscheinlich wird es eine Kombination von allen drei sein."
Doch die Zeit war reif, die Reform nicht mehr aufzuhalten. Und so wurde die Lohnfortzahlung auch für Arbeiter zum Gesetz. "Gleiches Recht für alle", lautete die Devise. Der Tarifkonflikt, der das auslöste, aber hatte schon 14 Jahre vorher begonnen. Reinhard Bispinck war langjähriger Leiter des Tarifarchivs am Wissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung und kennt die Geschichte der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:
"Ja, es war so, dass die Angestellten schon eine normale Gehaltsfortzahlung hatten. Die Arbeiter hatten eine Lohnfortzahlung auf abgesenktem Niveau - eine Lohnfortzahlung im Sinne eines Krankengeldes. Es war aber vom Niveau her nicht dasselbe. Und deshalb hatte der DGB 1955 in seinem großen Aktionsprogramm unter anderem gefordert 'Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung'."
Rund um den gelben Schein - Was Arbeitnehmer bei Krankheit wissen müssen
Den Normalfall kennt fast jeder Arbeitnehmer. Wegen Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen zum Hausarzt, der für die nächsten drei, vier Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Diesen gelben Schein erhält der Arbeitgeber, und alles einschließlich der Lohnfortzahlung ist geregelt.
Doch die Sache kam politisch nur mühsam voran. Ein erster Gesetzentwurf der SPD 1956 wurde im Bundestag abgelehnt mit der Begründung "zu teuer für die Wirtschaft". Ein Jahr später aber bot sich eine günstige Gelegenheit - in der Tarifrunde von 1957. Erneut fordert die IG Metall die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Arbeiter. Reinhard Bispinck:
"Und sie hat das dann in Schleswig-Holstein auch zum Arbeitskampf gebracht. Und das war jetzt kein Zufall, sondern das war die Werftindustrie. Die IG Metall war da hoch organisiert. Die Branche brummte. Und von daher war auch die Kampfkraft einigermaßen hoch und das war auch gut, denn es wurde fast vier Monate lang gestreikt."
Streik der Metallarbeiter als Startpunkt für Bundesgesetz
Als härtester Arbeitskampf der Nachkriegsgeschichte gilt dieser Streik der Metallarbeiter bis heute. Er war der eigentliche Startpunkt für das viel spätere Bundesgesetz. Rolf Bender, damals unter den Streikenden in Kiel, erzählt in den 90ern der Rheinzeitung von der großen Solidarität:
"Allein die IG Metall in Mannheim hat uns damals 3.000 Pakete mit Lebensmitteln nach Kiel geschickt."
Die mächtige Stahlarbeitergewerkschaft der USA wünscht der IG Metall in Kiel Erfolg bei dem Versuch, das "Wirtschaftswunder in Deutschland" zu einem "Wirtschaftswunder für die Arbeiter zu machen." Pro Woche wurden zwei Millionen Mark Streikgeld ausgezahlt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund schickte tausende Pakete mit dem Lebensnotwendigsten nach Schleswig-Holstein "Mit herzlichen Weihnachtsgrüßen...der DGB" stand auf dem beiliegenden Zettel. Der Politikwissenschaftler Reinhard Bispinck dazu:
"Alle wussten natürlich, das ist jetzt keine Spezialforderung der Werftarbeiter in Schleswig-Holstein, sondern die kämpften im Grunde für die Gewerkschaften, für die Arbeitnehmer insgesamt. Und des ging auch darum zu zeigen, dass die Gewerkschaften in der Lage sind, ein solches wichtiges sozialpolitisches Thema voranzubringen. Und das ist eins von vielen Beispielen, wo Tarifpolitik und Gesetz ineinander greifen."
Die komplette Lohnfortzahlung erzielten die streikenden Werftarbeiter 1957 zwar nicht, aber 90 Prozent vom letzten Nettolohn. Das Grundmodell also blieb: "die Krankenkasse zahlt". Doch Unternehmen und Betriebe wurden wieder ein Stück mehr in die Pflicht genommen. Sie mussten jetzt das Krankengeld auf 100 Prozent des Nettolohns aufstocken.
Auf dem Kontrollboot der IG Metall wird Anfang November 1956 ein Schild mit der Aufschrift "Streikleitung IG Metall" angebracht.
Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein 1956: Die IG Metall forderte Lohnausgleich im Krankheitsfall, mehr Urlaub und Urlaubsgeld. (picture-alliance / dpa / Bildarchiv)
"Ja" zur Lohnfortzahlung als Arbeitgeberleistung
Die Richtung also war klar: Mehr Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung und mehr "wirtschaftliche Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall". So lautete denn auch eine gesetzliche Regelung im Jahr 1961. Dem Geschäftsführer der Ortskrankenkasse Hamburg, Johannes Hagen, ging das alles nicht weit genug, wie er 1962 im Südwestrundfunk klar stellte:
"Dieses Gesetz enthält wichtige Bestimmungen arbeitsrechtlicher Art durch die im Effekt, wenn auch nicht in der Methode der Arbeiter dem Angestellten gleichgestellt wird, im Falle der Krankheit und zwar für die ersten sechs Wochen. Das ist schon der erste Schritt auf dem Wege der Neuordnung der Krankenversicherung und ich meine, daraus folgt zwangsläufig die Überlegung: Soll es bei dem ersten Schritt bleiben oder muss man da nun weitergehen. Ich meine, die Frage ist zu bejahen." "Dass es weitergehen soll?" "Ja".
Ein klares "Ja" in Richtung Lohnfortzahlung als Arbeitgeberleistung. Diese Neu-Justierung liegt in der Luft. Das wissen die Arbeitgeber-Verbände Anfang der 60er Jahre nur zu gut. Ihr Problem aber ist: Es gibt Vollbeschäftigung und zugleich eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Anders ausgedrückt: Die Arbeitsmarktreserven sind ausgeschöpft, zusätzliche Leistungen können nicht erwirtschaftet werden, argumentiert Fritz Schnabel. Er sitzt für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände in derselben Radiodiskussion mit am Tisch.
"Wir sind der Auffassung, dass eine solche Regelung eine Verlagerung der Lasten von der Krankenversicherung auf einen anderen Träger erfolgt und zwar auf den Arbeitgeber. Das aber ist mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten im Augenblick nicht vereinbar. Insgesamt würde aus dieser Regelung eine ganz erhebliche Mehrbelastung finanzieller Art für den Arbeitgeber entstehen. Die wird auf 3,5 Milliarden DM jährlich auf der Basis des Jahres 1962 geschätzt."
Niemand wusste genau, wie sich der Krankenstand entwickeln würde. Jedes Argument lag zwischen Schätzung und Schwarzsehen. Und nichts davon war Grund genug, den Arbeiterinnen und Arbeitern vorzuenthalten, was die Angestellten längst hatten. Die Lohnfortzahlung als Arbeitgeberleistung musste Gesetz werden.
"Es war lange genug gekämpft worden und im Grunde genommen gab es auch kein Argument mehr."
'Anreiz für Drückeberger' als Standardargument der Gegner
Das Gesetz war da. Die Diskussion ging sofort weiter. Dass sie ein Anreiz für Drückeberger sei, wurde zum Standardargument gegen die Lohnfortzahlung. Die Debatte um das Blaumachen begleitet die Regelung seit sie besteht. Mögliche Schuldige werden überall ausgemacht. Zum Beispiel auch unter den Ärzten, die angeblich zu schnell krankschreiben. Anfang der 90er Jahre werden deshalb schärfere Kontrollen gefordert. Der Sozialpolitiker Rudolf Dressler von der SPD reagiert sauer in einer Radiodebatte mit dem Präsident der Bundesärztekammer Karsten Vilmar im Jahr 1991:
"Es kann in Deutschland nicht sein, dass ein Arbeitnehmer, der keine Lust hat zu arbeiten, also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihren Kollegen vorlegen kann, dass der Lohnfortzahlung bekommt. Das gibt es nicht. Vilmar: Ja selbstverständlich! Wenn ein derartiger Arbeitnehmer kommt mit einer Fülle von Klagen, und der Arzt Sorge haben muss, dass da ein echtes Beschwerdebild dahinter steht, wird er ihn zunächst krankschreiben müssen!"
Nur der Arzt kann Arbeitsunfähigkeit testieren
Frau liegt im Bett in einem abgedunkelten Raum und blickt auf ihr Smartphone
Online-Diagnose - Krankschreibung per WhatsApp
Volle Wartezimmer: Auf die möchten Patienten gerne verzichten. Doch für eine Krankschreibung braucht es einen Arztbesuch. Ein Unternehmen aus Hamburg geht nun einen neuen Weg – mit der Krankschreibung via WhatsApp. Juristen und Ärztekammer haben Zweifel an dem Modell.
Doch den Vorwurf, sie schrieben leichtfertig krank, lassen die Ärzte nicht auf sich sitzen. Karsten Vilmar begrüßt deshalb die damals geplante Bundestags-Untersuchungs-Kommission Krankfeiern:
"Das haben die redlich Arbeitenden und die Solidargemeinschaft verdient, dass man prüft, ob nun wirklich mit ihren Mitteln wirtschaftlich umgegangen wird."
"Das macht mich deshalb zornig, weil Herr Vilmar weiß, wie wir alle, dass es seit jeher nur eine Instanz gegeben hat, die Krankheit und damit auch Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert und testiert und das ist der Arzt selbst."
Entgegnet Rudolf Dressler.
"Wenn also die Behauptung der FDP, es würde Missbrauch betrieben, weiterverfolgt wird, hieße das ja auf Deutsch: Der Arzt würde betrügen. Und da muss ich mich nun wirklich schützend vor die deutschen Ärzte stellen und ich kann Vilmar nicht verstehen, dass er eine solche Behauptung der FDP legalisiert und sanktioniert."
"Krankfeiern": Das Lied vom Blauen Montag
Die einen also stänkern gegen die Ärzteschaft, die anderen gegen das ganze Gesetz, das angeblich zum Blaumachen verleite. Und wieder andere verdächtigen in schöner Regelmäßigkeit die Beschäftigten direkt. Das Wort vom "Krankfeiern" wird geprägt und das Lied vom Blauen Montag im Radio gespielt.
Eben noch hatte Helmut Kohl beim 100-jährigen Festakt der IG Metall 1991 gesprochen und in der Frankfurter Paulskirche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Meilenstein in der Geschichte der Gewerkschaft bezeichnet, da bringt Wolfgang Schäuble einen neuen Vorstoß gegen das 100 Prozent Gesetz vor: Ein Karenztag - mindestens einer - "dürfe kein Tabu sein", sagt Schäuble. Die frisch vereinte Bundesrepublik muss sparen und neue Leistungen wollen finanziert sein, zum Beispiel die kommende Pflegeversicherung.
Für Ursula Engelen-Kefer, die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds "ein teuflischer Plan":
"Außerdem müssen wir ja sehen, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer geschützt sind durch Tarifverträge und hier die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ausdrücklich verankert ist. Die Gewerkschaften haben ja nicht ohne Grund in den 60er Jahren vier Monate lang gestreikt, also ich glaube, man muss schon Phantast sein, wenn man glaubt, dies würden Gewerkschaften und Arbeitnehmer freiwillig wieder aufgeben."
Norbert Blüm und die "Euch geht's doch gut"-Debatte
Und sie kann nicht glauben, dass ein neues Bundesgesetz gültige Tarifverträge außer Kraft setzen kann. Doch es dauert nicht lang, da wird es genau so kommen. Mit einer "Euch geht’s doch gut"-Debatte macht Norbert Blüm den Anfang. Damals Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Kabinett Kohl, wirbt er für Lohnverzicht an den ersten beiden Krankheitstagen. Um einen Lohnausfall zu kompensieren, soll man ersatzweise bezahlten Urlaub nehmen können. Norbert Blüm im Mai 93:
"Selbst wenn jeder die Höchstgrenze von sechs Tagen in Anspruch nimmt, hat er immer noch mehr Urlaub als es vor der Einführung der Lohnfortzahlung gab. Und immer noch mehr Urlaub, als in allen anderen Ländern Europas."
"Wir hatten '92/'93 eine scharfe Wirtschaftskrise, nachdem der Vereinigungsboom zu Ende war. Der Arbeitsmarkt hat sich deutlich verschlechtert. Wir hatten kräftigen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Bei VW wurde die Vier-Tage-Woche eingeführt um die Entlassung von 30.000 Beschäftigten zu verhindern. Und in der Situation hat die damalige schwarz-gelbe Koalition, also CDU/CSU und FDP ein Sparpaket aufgelegt. Und in diesem Sparpaket war auch die Kürzung der Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent des Gehaltes drin".
Das Wirtschaftswunderland war in eine Schieflage geraten, sagt Reinhard Bispinck. Aber die Sparvorschläge des Kohl-Kabinetts bedeuteten einen starken Eingriff in die Tarifpolitik. Das wurde 1996 sofort verstanden - von den dankbaren Unternehmen ebenso wie von streikbereiten Beschäftigten, darunter Joachim Böhm, gelernter Elektroinstallateur und damals Betriebsratsvorsitzender bei Bahlsen in Barsinghausen:
"Ja zum Streik 1996. Da war der Auslöser, dass uns die Geschäftsleitung mir nichts dir nichts mitgeteilt hat - Mitte September kam das Schreiben raus - ab 1.10. soll die Lohnfortzahlung von 100 auf 80 Prozent gekürzt werden. Und die Frechheit war dann eben auch, dass in diesem Brief stand, für die außertariflichen Angestellten - sprich: für diejenigen, die 6.000 und mehr DM verdienen - sollte die Lohnfortzahlung bei 100 Prozent bleiben. Und das hat das Fass zum Überlaufen gebracht."
Und nicht ohne Stolz erzählt Joachim Böhm, dass sein Werk 3 in Barsinghausen als erster Betrieb in den Ausstand gegangen sei:
"Vom Verlauf her ist es so, dass wir vom ersten Tag an einen Zuspruch hatten, der bei über 90 Prozent gelegen hat. Die ersten Tage bin ich immer noch ins Werk gegangen und dann konnte man sehen, es sind maximal ein oder zwei Anlagen gelaufen, wo dann auch sehr viele dieser hohen Angestellten am Band mit gestanden haben und versucht haben, um die Produktion aufrechtzuerhalten. Also: Der war schon sehr wirksam, der Streik."
Streiks für die volle Lohnfortzahlung als Arbeitgeberleistung
Drei Wochen lag bei Bahlsen und in zahlreichen weiteren Betrieben die Produktion auf Eis. Vor den Werkstoren gab es Veranstaltungen. DGB-Prominenz sprach mit den Streikenden. Für die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde im ganzen Bundesgebiet demonstriert. Joachim Böhm:
"Ja, also das Ende des Streiks war dann eben, dass ein Haustarifvertrag abgeschlossen wurde, in dem die 100-prozentige Lohnfortzahlung zugesichert wurde."
Die Kürzung durch das Kohl-Kabinett von 100 auf 80 Prozent war damit in diesen Tarifverträgen vom Tisch. Im Gesetz aber blieb die Kürzung noch zwei weitere Jahre.
1998 war eine der ersten Amtshandlungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Start der rot-grünen Regierung, die volle Lohnfortzahlung wieder gesetzlich festzuschreiben.
Der Schreck der 90er Jahre aber hatte gesessen. Dass ein hart erkämpftes Stück soziale Sicherung, einfach so ausgehebelt worden war, prägte alle Tarifverträge der folgenden Jahre. Man suchte wasserdichte Lösungen, eine Tarifpolitik, in die der Bund nicht hineinregieren kann. Und sie wurde gefunden in mehr als 30 Branchen. Umsonst aber gab es die vertraute Lohnfortzahlung nicht zurück, kommentiert Reinhard Bispinck:
"Das haben sich allerdings die AG-Verbände teuer bezahlen lassen. Es mussten Gegenleistungen dafür auf den Tisch und in diesen Tarifen wurde in der Regel vereinbart: Die Lohnfortzahlung wird am Normalgehalt bemessen. Mehrarbeit und Zuschläge werden nicht mit einbezogen. In vielen Fällen ist dann an anderer Stelle gekürzt worden, also das Weihnachtsgeld um fünf Prozent runter oder das Urlaubsgeld wurde gekürzt."
Heute gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Ohne Karenztage und ohne Abschläge. Laut dem Bundesverband der Arbeitgeberverbände ist die "Entgeltfortzahlung bei Krankheit die mit weitem Abstand teuerste ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierte Sozialleistung." Nach Schätzungen der Bundesvereinigung beliefen sich in 2017 die Gesamtkosten auf fast 50 Milliarden Euro. Doch es lohnt auch hier, aufs Kleingeld zu gucken:
Food-Lieferant: Lohnfortzahlungen kommen nie exakt an
Eine Reinigungskraft putzt in der Stadthalle von Memmingen (Foto vom 10.11.2015) im Gegenlicht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand /dpa 
Johannes Jacob (DGB) - "Er steht praktisch immer dann bereit, wenn der Arbeitgeber ihn braucht"
Knapp zwei Millionen Menschen arbeiten in Deutschland auf Abruf, also wenn der Chef anruft. Eigentlich müsse der Vorgesetzte den Dienst vier Tage vorher ankündigen, sagte Johannes Jacob vom DGB im DLF. Die Praxis sehe aber anders aus. Besonders betroffen sei der Niedriglohnsektor.
2019 - ein Treffen mit zwei Betriebsräten der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten. Sie sind Food-Lieferanten, bringen bestellte Gerichte aller Art vom Restaurant zur Kundschaft nach Hause. Dafür gibt es den Mindestlohn von 9,19 Euro und zur Arbeit bringen viele ihr eigenes Rad mit. "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" gibt es auch, allerdings hat die Sache Tücken, sagt Samih Yalcin, Fahrer bei Takeaway Köln, besser bekannt unter der Marke Lieferando.
"Naja, wir haben Probleme. Denn unsere Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall kommen nie exakt an. Wenn wir das nachrechnen für Kollegen oder auch für uns selbst, dann sind die Beträge meist zu niedrig. Woran das liegt? Es kann sein, dass eine falsche Durchschnittsberechnung angewandt wird? Wir gehen davon aus, dass ist das Konzept des Arbeitgebers. Weil so wenige Leute sich dagegen wehren und ihre Forderung gerichtlich geltend machen."
Erst wenige haben mit Hilfe ihrer Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht die korrekte Lohnfortzahlung erstritten. Warum Leute, die bei Wind und Wetter Essen per Rad liefern, die gerade jetzt in den Wintermonaten auf soziale Sicherheit im Krankheitsfall angewiesen sind, den Konflikt scheuen? Ingo Gert, Betriebsrat bei Takeaway Nürnberg und selbst Fahrer verweist auf die Arbeitsbedingungen:
"Zum einen sind wir alle befristet. Erst wenn es nicht mehr möglich ist, rücken sie einen unbefristeten Vertrag raus. Und wenn man dann anfängt zu klagen, haben wahrscheinlich auch viele Angst, keine Verlängerung zu bekommen."
Ohne die Bereitschaft, allein oder organisiert für ein Gesetz zu streiten, das allen Fest-Angestellten Lohnfortzahlung bei Krankheit garantiert, hätte das 50 Jahre junge Gesetz, um das es geht, kaum seine Form behalten können - und die Sicherheit geben können, die es derzeit noch bietet. Dass sich das je nach politischer Wetterlage ändern kann und streitbare Geister gefordert sind, davon ist der langjährige Leiter des Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung Reinhard Bispinck überzeugt:
"Dafür gibt es viele empirische Belege, dass immer dann, wenn wir eine konjunkturelle Krise hatten, dieses Thema immer wieder hochkam. Und ich bin mir vergleichsweise sicher, wenn wir jetzt in ein konjunkturelles Tal rutschen, wenn die Arbeitslosigkeit ansteigen sollte, wird diese Diskussion um die Lohnfortzahlung wieder auf die Tagesordnung kommen, weil man dann nach Kompensation, nach Ausgleich sucht. Das heißt, wir werden diese Diskussion nicht das letzte Mal geführt haben."