Wenn in Deutschland die Impfungen gegen SARS-CoV-2 beginnen, werden sich manche Menschen trotzdem nicht impfen lassen wollen. Das ist ihr Recht, eine Impfung ist eine individuelle Entscheidung, eine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Aber kann das Unterlassen einer Impfung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?
Besonders in Gesundheitsberufen, wo mit Infektions-Risikogruppen gearbeitet wird, kann das der Fall sein. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing erklärt, dass ein Arbeitgeber sehr wohl Konsequenzen ziehen darf, wenn ein Mitarbeiter von einer bestehenden Möglichkeit einer Impfung keinen Gebrauch macht. Wer sich bewusst nicht impfen lasse und dadurch etwa nicht mehr am Patienten einsetzbar sei, könne zum Beispiel zeitweise den Anspruch auf Bezahlung verlieren.
Arbeitgeber kann pandemiekonformes Verhalten verlangen
Nach Paragraf 23 und 23a des Infektionsschutzgesetzes müssen etwa Arztpraxen, Heime und Krankenhäuser ausdrücklich eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern vermeiden - dafür dürfen sie, wenn nötig, auch den Impfstatus ihres Personals "verarbeiten". Wenn ein Betrieb dieses Wissen über seine Mitarbeiter hat und nicht danach handelt, könnte er in Schwierigkeiten kommen, erklärt Thüsing.
Ein Arbeitgeber habe ein Interesse daran, dass sein Arbeitsstätte virenfrei bleibe. Er könne von seinen Beschäftigten grundsätzlich verlangen, dass sie sich möglichst pandemiekonform verhalten, Maske tragen etwa, Abstand halten oder gegebenenfalls einen Corona-Schnelltest machen.
Es komme aber immer auf den Einzelfall an, betont der Arbeitsrechtler, also: Wie groß ist das Risiko, wer ist gefährdet, was wären geeignete Schutzmaßnahmen?
Wenig Aussicht, frühere Impfung einzuklagen
Thüsing rechnet insbesondere in der Pflege nicht mit vielen Impfverweigerern. Er glaube, dass viele Menschen in der Pflege um die besondere Infektionsanfälligkeit ihrer Patienten wüssten und ihrer Verantwortung allein schon aus Überzeugung nachkommen würden, sagte Thüsing im Dlf.
Der Arbeitsrechtler geht davon aus, dass bei 80 Millionen Menschen in Deutschland einige versuchen werden, eine frühere Impfung einzuklagen als nach der Impfverordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehen. Diesen Klagen räumt Thüsing allerdings keine großen Erfolgschancen ein.