Verwaltungsgerichte
ARD muss BSW nicht zur "Wahlarena" einladen, SWR hingegen schon

Die Spitzenkandidatin des BSW, Wagenknecht, muss nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Antrag der Partei abgelehnt. Der dafür verantwortliche Sender WDR hatte entschieden nur Parteien einzuladen, die deutlich über zehn Prozent an Umfragewerten erreichen und reelle Chancen haben, den nächsten Bundeskanzler zu stellen.

    Sahra Wagenknecht, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), ist zu Gast bei einer Live-Radioshow des Deutschlandfunk Kultur.
    Sahra Wagenknecht muss nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen werden. (picture alliance / dpa / Hannes P Albert)
    Mit ihrem Eilantrag machte das BSW insbesondere geltend, durch die Ausladung zur Sendung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt zu sein. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da insbesondere die Grünen keine wirkliche Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen, hieß es.
    Anders als die ARD muss der Südwestrundfunk dagegen die Spitzenkandidaten der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, zu seinen Vorwahlsendungen "Wahlarena" einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
    Die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW bei der vorgezogenen Bundestagswahl rechtfertigten nicht dessen Ausschluss von den Sendungen, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.