![Auf dem Bildschirm eines Smartphones wird die App der Streaming-Plattform Joyn angezeigt. Auf dem Bildschirm eines Smartphones wird die App der Streaming-Plattform Joyn angezeigt.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_a/36/FILE_a367a7a321173d692d0de540ff1c3464/121579576-jpg-102-1280x720.jpg)
Das Vorgehen war laut ARD und ZDF nicht abgesprochen. Es habe zwar Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit gegeben. Das von Joyn umgesetzte Modell sei wegen rechtlicher Zweifel jedoch abgelehnt worden.
Joyn erklärte, die Praxis des sogenannten Embedding sei zulässig und verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Einbindung der Mediatheken sei zudem nur ein Testlauf. Man wolle die Gespräche mit ARD und ZDF fortführen.
Joyn zeigt "Lindenstraße"
Joyn hat mit ARD und ZDF bereits einen Kooperationsvertrag zur Vermarktung von Filmen und Serien abgeschlossen. So darf der Streamingdienst unter anderem Folgen der "Lindenstraße", von "Derrick" sowie vom "Großstadtrevier" zeigen.
Diese Nachricht wurde am 12.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.