Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

ARD und ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags eingelegt. Damit reagieren die öffentlich-rechtlichen Anstalten darauf, dass die Empfehlung der zuständigen Finanzierungskommission KEF nicht umgesetzt wurde, den Beitrag zum 1. Januar 2025 zu erhöhen.

    ARD und ZDF auf der Leipziger Buchmesse 2024 auf dem Messegelände.
    ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein. (picture alliance / Geisler-Fotopress / Rolf-Peter Stoffels / Geisler-Foto)
    Die KEF hatte eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat festgeschrieben. Die KEF-Empfehlung ist für die Politik eigentlich bindend. Die Länder hatten sich im Oktober zwar auf den sogenannten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt, dabei die Frage der Finanzierung aber ausgeklammert. Über die Höhe des Beitrags soll erst im Dezember entschieden werden. Durch den späten Termin ist eine Umsetzung des KEF-Vorschlags nicht mehr möglich. Das Deutschlandradio ist nicht an der Klage beteiligt.
    Diese Nachricht wurde am 20.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.