Das Urteil klingt hart, steht aber durchaus im Verhältnis. Denn Armstrong hatte vor zehn Jahren der texanischen Spezialversicherung SCA einen siebenstelligen Betrag abgepresst. Und zwar mit Hilfe eines Meineids.
SCA war lange Zeit der einzige Geschäftspartner des Radprofis gewesen, der den starken Verdacht auf Doping thematisiert hatte. Die Firma weigerte sich deshalb auch ursprünglich, Armstrong für seine inzwischen annullierten Tour-de-France-Siege vereinbarte Sonderprämien auszuzahlen, gab dann aber klein bei.
Meineid verjährt
Strafrechtliche Folgen ergeben sich keine. Der Meineid ist verjährt. Stattdessen sieht sich der 43-jährige weiteren massiven finanziellen Forderungen ausgesetzt. Die amerikanische Post will wegen der Doping-Praktiken im US Postal Team ihren Sponsoren-Zuschuss von 40 Millionen Dollar wiederhaben. Armstrong ist nicht der einzige Beklagte in einem Rechtsstreit, der sich dahinschleppt. Sein ehemaliger Manager und ein persönlicher Berater hatten sich im Dezember bereit erklärt, für ihre Rolle in dem Komplott jeweils eine halbe Million Dollar zu bezahlen. Armstrong hatte zwischendurch 5 Millionen angeboten. Diese Offerte wurde jedoch von der Post abgelehnt.