Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem Eilbeschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Der Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg wollte Patienten das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital für eine Selbsttötung zur Verfügung stellen. Das Mittel kann in Deutschland aber nicht über Apotheken bezogen werden. Der Mediziner wollte es deshalb über die Schweiz nach Deutschland einführen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte könne hierzu aber keine Erlaubnis erteilen, heißt es in dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Laut Betäubungsmittelgesetz seien Ärzte nicht berechtigt, ihren Patienten Betäubungsmittel zur freien Verfügung zu überlassen.
(Az: 9 B 194/23)
Diese Nachricht wurde am 09.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.