High Court
Assange darf Berufung gegen Auslieferung einlegen

Der Wikileaks-Gründer Assange darf gegen seine geplante Auslieferung an die USA in Berufung gehen. Das entschied der High Court in London. Damit kann Assange nicht unmittelbar an die USA überstellt werden.

    Eine Frau steht vor dem High Court in London und hält ein Schild mit der Aufschrift "Free Assange".
    Vor dem High Court in London demonstrieren Menschen für die Freilassung von Julian Assange (Archivbild). (dpa / AP / Kirsty Wigglesworth)
    Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht dort eine Verurteilung unter anderem wegen Verrats, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte. Die Dokumente enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Bei einem Schuldspruch in den USA könnte er zu bis zu 175 Jahren Haft verurteilt werden. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.