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Asylrecht
De Maizière will Familiennachzug für Syrer untersagen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sorgt mit seinen Plänen, das Bleiberecht für syrische Flüchtlinge zu verschärfen, für Verwirrung. Zuerst hatte es geheißen, Syrer bekämen ab sofort nur noch eine Aufenthaltungsbewilligung für ein Jahr und der Familiennachzug nach Deutschland werde gestoppt. Dann ruderte das Innenministerium zurück.

    Thomas de Maiziere (CDU), Bundesinnenminister
    Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will das Asylrecht für Flüchtlinge verschärfen (dpa / picture-alliance / Soeren Stache)
    Bundesinnenminister de Maizière kündigte zunächst im Deutschlandfunk an, Syrien-Flüchtlingen nur noch eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr zu erteilen. Ihren Familien sollte es nach dem Koalitionsbeschluss nicht mehr gestattet sein nachzureisen. Die Regelung sollte ab sofort gelten. "Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem Deutschlandfunk. "Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, in dem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidären Schutz, also zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug."
    "Bisherige Praxis bleibt"
    Später teilte das Bundesinnenministerium mit, eine entsprechende Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamts sei noch nicht erfolgt. "Damit bleibt es bei der bisherigen Praxis. Alle Änderungen werden zuvor in der Koalition besprochen", hieß es. In ähnlichen Worten äußerte sich Regierungssprecher Seibert auf Twitter.
    Bei der SPD erntete de Maizière Kritik. "Das entspricht nicht den Vereinbarungen", sagte SPD-Vize Ralf Stegner der "Passauer Neuen Presse". Stegner kündigte den Widerstand seiner Partei an. Versuche, die Vereinbarungen der Koalition nachträglich zu verschärfen, "werden nicht aufgehen".
    Gestern hatte sich die Große Koalition unter anderem darauf geeinigt, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit diesem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Er gilt für Personen, die nicht im Sinne der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt sind, denen aber dennoch Schutz gewährt wird, weil ihnen sonst etwa die Todesstrafe oder Folter drohen.
    Bisher galt "primärer Schutz"
    Flüchtlinge aus Syrien erhalten bisher in fast allen Fällen "primären Schutz" - zumeist eine Rechtsstellung als Flüchtling nach dem Asylverfahrensgesetz und damit das Recht auf einen Aufenthalt für zunächst drei Jahre sowie auf Familiennachzug. Im August wurden nach Angaben des BAMF über insgesamt 55.600 Asylanträge von syrischen Staatsbürgern entschieden. 38.650 erhielten eine Rechtsstellung als Flüchtling, nur 53 subsidiären Schutz.
    Der Bundestagsbeschluss zum eingeschränkten Familiennachzug hatte schon vor Bekanntwerden dieses neuen Details für Kritik gesorgt. Der Deutsche Caritasverband etwa betonte: "Menschen, die auf nicht absehbare Zeit in ihr Herkunftsland zurückkehren können, müssen die Chance haben, hier gemeinsam mit ihrer Familie ein neues Leben aufzubauen."
    Die Grünen-Politikerin Franziska Brandner verurteilte im DLF das Vorhaben der Großen Koalition scharf. Es sei eine Unglaublichkeit für eine Partei, die das "C" im Namen trägt, jetzt die Frauen und Kinder in Syrien lassen wollen. Pro Asyl kritisierte scharf: "Ab jetzt ist die Große Koalition mitverantwortlich für Tote in der Ägäis."
    (fwa/tzi)